BGH entscheidet: Eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Maklern enthaltene Vereinbarung, die Kunden zur Zahlung 

BGH entscheidet: Eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Maklern enthaltene Vereinbarung, die Kunden zur Zahlung 

…. einer Reservierungsgebühr verpflichtet, ist unwirksam. 

Mit Urteil vom 20.04.2023 – I ZR 113/22 – hat der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in einem Fall, in dem ein am Kauf 

  • eines von einer Immobilienmaklerin nachgewiesenen Grundstücks mit Einfamilienhaus 

Interessierter mit der Immobilienmaklerin einen 

  • Maklervertrag

sowie im Nachgang dazu einen

  • Reservierungsvertrag

geschlossen hatte, mit dem sich die Immobilienmaklerin verpflichtete, das Grundstück 

  • gegen Zahlung einer Reservierungsgebühr bis zu einem festgelegten Datum 

exklusiv für den Kaufinteressenten vorzuhalten und von dem Kaufinteressenten 

  • Abstand vom Kauf 

genommen worden war, der Klage 

  • des Kaufinteressenten gegen die Immobilienmaklerin 

auf 

  • Rückzahlung der geleisteten Reservierungsgebühr 

stattgegeben.   

Begründet ist dies vom Senat damit worden, dass es sich bei dem Reservierungsvertrag dem Inhalt der getroffenen Abreden nach 

  • nicht um eine eigenständige Vereinbarung, sondern 

um eine den Maklervertrag ergänzende Regelung handelt, die 

  • der AGB-rechtlichen Inhaltskontrolle unterliegt und 
  • wegen unangemessener Benachteiligung der Maklerkunden im Sinne von § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

unwirksam ist.

Denn, so der Senat, eine Rückzahlung der Reservierungsgebühr sei 

  • ausnahmslos

ausgeschlossen, aus dem Reservierungsvertrag ergäben sich auch weder 

  • für die Kunden nennenswerte Vorteile, 

noch sei 

  • seitens des Immobilienmaklers eine geldwerte Gegenleistung zu erbringen 

und außerdem komme der Reservierungsvertrag der 

  • Vereinbarung einer erfolgsunabhängigen Provision zugunsten des Maklers 

gleich, was dem Leitbild der gesetzlichen Regelung des Maklervertrags, 

  • wonach eine Provision nur geschuldet ist, wenn die Maklertätigkeit zum Erfolg geführt hat, 

widerspreche (Quelle: Pressemitteilung des BGH).   


Warning: Undefined variable $user_ID in /is/htdocs/wp1087826_EK6QR6X9JJ/www/haerlein.de/wordpress/wp-content/themes/arilewp-pro/comments.php on line 45

You must be <a href="https://www.haerlein.de/wp-login.php?redirect_to=https%3A%2F%2Fwww.haerlein.de%2Fbgh-entscheidet-eine-in-allgemeinen-geschaeftsbedingungen-von-maklern-enthaltene-vereinbarung-die-kunden-zur-zahlung%2F">logged in</a> to post a comment