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Auch vor einer Impfung muss der Arzt über die damit verbundenen Risiken aufklären

Die Einwilligung in eine 

  • Impfung

ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) nämlich nur  

  • wirksam,

wenn vorher über die mit der Impfung verbundenen

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Patienten und Ärzte sollten auch wissen, wann vor einem Eingriff die Aufklärung darüber erfolgen muss, damit eine erteilte Einwilligung

…. zu dem Eingriff wirksam ist. 

War ein durchgeführter

  • ärztlicher Eingriff in den Körper oder die Gesundheit 

bei einem Patienten nicht durch eine

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Härlein Anwaltskanzlei
Rechtsanwalt Ingo-Julian Rösch
ul. Zygmunta Krasinskiego 54/8
50-450 Breslau/Wroclaw
Polen

Zustellungsbevollmächtigt gem. § 30 BRAO
Franziska Teufert
Härlein Legal Services GmbH
Fürther Str. 64 B
90429 Nürnberg
Deutschland

info@haerlein.de

0911-23 77 50 (Härlein Legal Services GmbH)
‭515-663 417 (Polen)‬‬‬

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