Wohnungseigentümer sollten wissen, dass seit dem 01.12.2020 nicht mehr über

…. über die Vorschüsse zur Kostentragung und die Rücklagen, die auf Grundlage des Wirtschaftsplans festzusetzen sind (§ 28 Abs. 1 Satz 1 und 2 Wohnungseigentumsgesetz (WEG).

Darauf hat der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hingewiesen und 

entschieden, dass von Wohnungseigentümern 

  • nach dem 30.11.2020 

gefasste Mehrheitsbeschlüsse, durch die etwa

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