Was Wohnungseigentümer über die Möglichkeit, die Kostentragung für Erhaltungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum 

…. zulasten einzelner Eigentümer durch Mehrheitsbeschluss zu ändern, wissen müssen.

§ 16 Abs. 2 Satz 2 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) sieht  

  • – in der seit 01.12.2020 geltenden Fassung – 

vor, dass die Wohnungseigentümer für 

  • einzelne Kosten oder 
  • bestimmte Arten von Kosten 

der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer eine von

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