Tag Musterfeststellungsklage

Dieselgate: BGH entscheidet wann Schadensansprüche von Käufern eines vom Dieselskandal betroffenen

…. Fahrzeugs gegen die VW AG wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung 

  • verjährt sein können und 
  • wann nicht. 

Schadensersatzansprüche von Käufern von vom Abgas-Skandal betroffenen VW-Dieselfahrzeugen 

  • gegen die VW AG 

aus § 826 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verjähren nach § 195 BGB in 

  • 3 Jahren, 

wobei die Verjährungsfrist gemäß § 199 Abs. 1 BGB mit dem Schluss des Jahres beginnt, in dem 

  • der Anspruch entstanden ist und 
  • der Fahrzeugkäufer von der Person des Schuldners und den den Anspruch begründenden Umständen (auf deren Grundlage ihm eine hinreichend aussichtsreiche, wenn auch nicht risikolose Klageerhebung gegen die VW AG zumutbar war)  
    • (tatsächlich) Kenntnis erlangt hat oder 
    • ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen.

In einem Fall, in dem ein Käufer 

  • im September 2013 

einen, mit einem Dieselmotor vom Typ EA189 (EU5) ausgestatteten, gebrauchten VW Tiguan erworben und  

  • im Jahr 2019

Klage gegen die VW AG wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung erhoben hatte, hat der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) mit 

  • Urteil vom 29.07.2021 – VI ZR 1118/20 – 

darauf hingewiesen, dass, wenn der Tatrichter angesichts 

  • der im September 2015 erfolgten Ad-hoc-Mitteilung der VW AG, dass bei weltweit rund elf Millionen Fahrzeugen mit Motoren vom Typ EA189 auffällige Abweichungen zwischen den auf dem Prüfstand gemessenen Emissionswerten und denen im realen Fahrzeugbetrieb festgestellt worden seien sowie
  • der umfangreichen Berichterstattung in den Medien dazu danach,

feststellt, dass aufgrund dessen der Fahrzeugkäufer 

  • allgemein vom sogenannten Dieselskandal Kenntnis 

erlangt hat, der Beginn der 3-jährigen Verjährungsfrist für die Schadensersatzansprüche aus § 826 BGB mit 

  • Schluss des Jahres 2015 

in Lauf gesetzt worden ist, die Schadensersatzansprüche des Fahrzeugkäufers aber, weil er diese 

  • zuvor wirksam zum Klageregister der Musterfeststellungsklage gegen die VW AG an- und wieder abgemeldet 

hatte, wegen der bei einer wirksamen Anmeldung des Anspruchs zum Klageregister der Musterfeststellungsklage  

  • bereits mit der Erhebung der Musterfeststellungsklage 

eintretenden Hemmung der Verjährung nach § 204 Abs. 1 Nr. 1a BGB noch nicht verjährt sind (Quelle: Pressemitteilung des BGH).

Dieselgate: Wichtig zu wissen für Besitzer eines Mercedes GLC- und GLK-Fahrzeugmodells mit dem Motortyp OM651

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) geht davon aus, dass von der 

  • Daimler AG 

in mehreren Fahrzeugmodellen absichtlich 

  • unzulässige Abschalteinrichtungen 

verbaut worden sind, mit deren Hilfe Fahrzeughersteller dafür sorgen können, dass Fahrzeuge die zulässigen Grenzwerte für Abgase 

  • während der Typengenehmigung einhalten, 
  • im Straßenverkehr dann aber deutlich überschreiten

und dass deshalb Käufer solcher Fahrzeuge, 

  • wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung aus § 826 Bürgerliches Besetzbuch (BGB),

Schadensersatz von der Daimler AG verlangen können.

Um betroffenen Fahrzeugkäufern den Weg zum Schadensersatz zu erleichtern hat der vzbv am 07.07.2021 eine Musterfeststellungsklage gegen die Daimler AG vor dem OLG Stuttgart eingereicht. 

  • Anlass waren die zahlreichen Rückrufe des Kraftfahrtbundesamtes von Mercedes GLC- und GLK-Fahrzeugmodellen mit dem Motortyp OM651 aufgrund unzulässiger Abschalteinrichtungen.

Die Musterfeststellungsklage fokussiert sich auf den 

  • Motortyp OM651, 

der u.a. in nahezu 

  • 50.000 Mercedes GLC- und GLK-Fahrzeugmodellen 

in Deutschland verbaut ist. 

Diesen Fahrzeugen droht, 

  • ohne das Aufspielen eines behördlich angeordneten Software-Updates 

die Stilllegung und die Schadensersatzansprüche der Fahrzeugkäufer 

  • die Rückrufe schon im Jahr 2018 erhalten haben, 

könnten zum Ablauf des Jahres 2021 verjähren (Quelle: Pressemitteilung des Verbraucherzentrale Bundesverbandes e.V.).

Übrigens:
Besitzer eines PKW Mercedes Benz mit Dieselmotor, die Schadensersatzansprüche gegen die Daimler AG geltend machen möchten, 

  • beraten wir über das mögliche Vorgehen gern und 
  • finden auch schon vorweg Infos in unserem Blog unter dem Suchbegriff Dieselgate.  

Dieselgate: Teilnehmer der Musterfeststellungsklage gegen die VW AG, die mit der VW AG keinen Vergleich geschlossen haben oder

…. die von der VW AG die verbindliche Annahme des Vergleichs erhalten, aber von ihrer Möglichkeit

  • den Vergleich binnen zwei Wochen ab verbindlicher Annahme durch die VW AG zu widerrufen,

Gebrauch gemacht und den Vergleich binnen dieser Zweiwochenfrist widerrufen haben,

  • können Individualklage gegen die VW AG erheben und
  • sollten sich über die Möglichkeiten der Durchsetzung ihrer individuellen Ansprüche von einem Rechtsanwalt beraten lassen.

Am 05. Mai 2020 wird sich nämlich der Bundesgerichtshof (BGH) mit dem Dieselbetrug befassen und sich voraussichtlich unter anderem auch dazu äußern,

  • ob und
  • in welchem Umfang

er Schadensersatzansprüche für gerechtfertigt erachtet.

Nach dieser Entscheidung werden sich nicht nur die Erfolgsaussichten einer Individualklage besser abschätzen lassen, sondern es ist,

  • wenn der BGH der Schadensersatzklage gegen die VW AG stattgibt,

auch davon auszugehen, dass die VW AG dann

  • auf der Grundlage der BGH-Entscheidung

bereit sein wird, sich außergerichtlich zu einigen.

In dem Fall, über den der BGH am 05. Mai 2020 entscheiden wird, hat der Kläger

  • am 10.01.2014 zu einem Preis von 31.490,- € brutto von einem Autohändler einen Gebrauchtwagen VW Sharan 2.0 TDl match erworben,
  • der mit einem 2,0-Liter Dieselmotor des Typs EA 189, Schadstoffnorm Euro 5 ausgestattet war,

und die VW AG,

  • mit der Begründung, dass das Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung aufgewiesen habe,

verklagt,

  • auf Erstattung des für das Fahrzeug gezahlten Kaufpreises in Höhe von 31.490 € nebst Zinsen Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des Fahrzeugs.

In 1. Instanz

  • ist die Klage vom Landgericht (LG) abgewiesen worden.

Auf die Berufung des Klägers hat das Oberlandesgericht (OLG) in II. Instanz,

  • unter Abänderung des erstinstanzlichen Urteils und Abweisung des weitergehenden Zahlungsanspruchs des Klägers,
  • die VW AG verurteilt, wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung, an den Kläger 25.616,10 € nebst Zinsen Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des Fahrzeugs zu zahlen.

Gegen diese Entscheidung des OLG ist von beiden Parteien Revision zum BGH eingelegt worden.

Dieselgate: Wichtig zu wissen für alle Teilnehmer der Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG

Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Volkswagen AG haben am 28. Februar 2020 einen außergerichtlichen Vergleich geschlossen, den anspruchsberechtigte Teilnehmer der Musterfeststellungsklage

  • annehmen können,
  • aber nicht annehmen müssen.

In dem Vergleich hat sich die Volkswagen AG verpflichtet Betroffenen,

  • die sich wirksam in das Klageregister der Musterfeststellungklage haben eingetragen lassen und nicht wieder abgemeldet haben,
  • die vor dem 01. Januar 2016 ein Dieselfahrzeug mit einem Motor EA189 erworben,
  • ihre Ansprüche nicht an Dritte (z.B. Dienstleister wie myright/financialright) abgetreten haben und
  • zum Zeitpunkt des Kaufs ihren Wohnsitz in Deutschland hatten,

als Entschädigung für den entstandenen Schaden eine Einmalzahlung zu zahlen,

  • deren Höhe von Fahrzeugtyp und Modelljahr abhängig ist und
  • zwischen 1.350 und 6.257 Euro betragen wird.

Im Gegenzug verzichten Betroffene, die das Vergleichsangebot annehmen, auf weitere Ansprüche, die im Zusammenhang mit der Manipulationssoftware EA189 gegenüber der Volkswagen AG oder einem zum Konzern gehörenden Unternehmen bestehen könnten.

Davon ausgenommen sind allerdings Ansprüche, die entstehen könnten, wenn für die betroffenen Autotypen von einer Behörde (insb. dem Kraftfahrt-Bundesamt) die Genehmigung entzogen und somit die Nutzung der Fahrzeuge im Straßenverkehr untersagt wird.
Sollte Volkswagen zudem in Zukunft Hardware-Nachrüstungen anbieten, werden auch hier die Betroffenen, die den Vergleich schließen, nicht schlechter gestellt als alle anderen Verbraucher.

Das Vergleichsangebot wird den Betroffenen zwischen

  • dem 20. März und dem 20. April 2020

über eine Online-Plattform unterbreitet werden,

  • die ein Dienstleister von Volkswagen erstellt und betreut.

Wer das Vergleichsangebot annehmen möchte, muss darüber bis zum 20. April 2020 entscheiden.

  • Betroffene können sich von einem Anwalt ihrer Wahl beraten lassen.
  • Die Kosten der Erstberatung von bis zu 190 Euro (netto) / 226 Euro (brutto) trägt Volkswagen, wenn
    • der Vergleich zwischen dem 20. März 2020 und dem 20. April 2020 angenommen wird und
    • der Betroffen sich in diesem Zeitraum anwaltschaftlich hat beraten lassen.
  • Nach dem 20. April 2020 kann eine Annahme des Vergleichs nicht mehr erfolgen.
  • Die Beratungskosten werden allerdings nicht übernommen, wenn der Betroffene sich gegen den Vergleich entscheidet und Individualklage erhebt.

Wer das Vergleichsangebot nicht annehmen will, kann bis Oktober eine eigene Klage einreichen.

  • Denn durch die wirksame Eintragung im Register der Musterfeststellungsklage ist die Verjährung der Ansprüche gehemmt worden und diese Hemmung wird, wenn der vzbv die Musterfeststellungsklage Ende April zurücknimmt im Oktober enden.

Übrigens:
Am 05. Mai 2020 will der Bundesgerichtshof (BGH) sich mit dem Dieselbetrug befassen.
Er wird sich voraussichtlich unter anderem dazu äußern, ob er Schadensersatzansprüche für gerechtfertigt und eine Nutzungsentschädigung für angemessen hält.
Ob der BGH Schadensersatzansprüche ablehnt, ob er die bisherige Rechtsprechung bestätigt oder ob er sogar verbraucherfreundlicher urteilt, ist offen.

Darauf hat der vzbv in einer Pressemitteilung vom 28.02.2020 hingewiesen.