Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) geht davon aus, dass von der
in mehreren Fahrzeugmodellen absichtlich
- unzulässige Abschalteinrichtungen
verbaut worden sind, mit deren Hilfe Fahrzeughersteller dafür sorgen können, dass Fahrzeuge die zulässigen Grenzwerte für Abgase
- während der Typengenehmigung einhalten,
- im Straßenverkehr dann aber deutlich überschreiten
und dass deshalb Käufer solcher Fahrzeuge,
- wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung aus § 826 Bürgerliches Besetzbuch (BGB),
Schadensersatz von der Daimler AG verlangen können.
Um betroffenen Fahrzeugkäufern den Weg zum Schadensersatz zu erleichtern hat der vzbv am 07.07.2021 eine Musterfeststellungsklage gegen die Daimler AG vor dem OLG Stuttgart eingereicht.
- Anlass waren die zahlreichen Rückrufe des Kraftfahrtbundesamtes von Mercedes GLC- und GLK-Fahrzeugmodellen mit dem Motortyp OM651 aufgrund unzulässiger Abschalteinrichtungen.
Die Musterfeststellungsklage fokussiert sich auf den
der u.a. in nahezu
- 50.000 Mercedes GLC- und GLK-Fahrzeugmodellen
in Deutschland verbaut ist.
Diesen Fahrzeugen droht,
- ohne das Aufspielen eines behördlich angeordneten Software-Updates
die Stilllegung und die Schadensersatzansprüche der Fahrzeugkäufer
- die Rückrufe schon im Jahr 2018 erhalten haben,
könnten zum Ablauf des Jahres 2021 verjähren (Quelle: Pressemitteilung des Verbraucherzentrale Bundesverbandes e.V.).
Übrigens:
Besitzer eines PKW Mercedes Benz mit Dieselmotor, die Schadensersatzansprüche gegen die Daimler AG geltend machen möchten,
- beraten wir über das mögliche Vorgehen gern und
- finden auch schon vorweg Infos in unserem Blog unter dem Suchbegriff Dieselgate.
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