Mit Beschluss vom 08.08.2023 – 9 B 194/23 – hat der 9. Senat des Oberverwaltungsgerichts (OVG) für das Land Nordrhein-Westfalen in einem Fall, in dem der
- Leiter des Ärzteteams des Vereins Sterbehilfe in Hamburg
das in Deutschland derzeit nicht über Apotheken beziehbare Betäubungsmittel
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