Von einem, mit einem Reiseveranstalter geschlossenen
- Pauschalreisevertrag (§ 651a Abs. 1 bis 3 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB))
kann
- vor Reisebeginn jederzeit
(wieder) zurückgetreten werden (§ 651h Abs. 1 Satz 1 BGB).
Wird der Rücktritt von einem Pauschalreisevertrag
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