…. haftet der Reiseveranstalter nicht.
Mit Urteil vom 12.07.2023 – 158 C 1985/23 – hat das Amtsgericht (AG) München in einem Fall, in dem der Kläger bei einem Reiseveranstalter
- für sich und seine Ehefrau
eine Pauschalreise nach Madeira gebucht hatte, am Abreisetag aber,
- obwohl er gemeinsam mit seiner Ehefrau 3 Stunden und 20 Minuten vor Abflug zum Einchecken in der Flughafenhalle war,
wegen
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