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OLG Karlsruhe entscheidet, dass, wenn Mängel einer Kaufsache nicht vollständig beseitigbar sind, der Käufer grundsätzlich 

…. gleichwohl Nachbesserung („Ausbesserung“) und daneben vom Verkäufer zusätzlich den Ausgleich eines, 

  • wegen der nicht vollständigen Nachbesserung, 

verbleibenden Minderwerts der Kaufsache beanspruchen kann.

Mit Urteil vom 03.08.2023 – 8 U 85/23 – hat der 8. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe in einem Fall, in dem bei einem, 

  • vom Käufer zum Kaufpreis von 90.000 € erworbenen 

neuen Boot „Quicksilver Activ 875 Sundeck“, sich nach der Auslieferung herausgestellt hatte, dass es Mängel aufweist,

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