Tag wesentlich

LG Frankenthal entscheidet: Wird durch die von einer Solaranlage auf ein benachbartes Wohnhausgrundstück ausgehenden Blendwirkung  

…. dessen Nutzung wesentlich beeinträchtigt, haben die Nachbarn Anspruch auf Unterlassung bzw. Beseitigung dieser Störung nach §§ 1004 Abs. 1, 906 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).

Mit Urteil vom 12.08.2022 – 9 O 67/21 – hat die 9. Zivilkammer des Landgerichts (LG) Frankenthal (Pfalz) ein Ehepaar,

  • weil die auf dem Dach ihres Wohnhauses errichtete Photovoltaikanlage die Nachbarn unzumutbar blendete,

dazu verurteilt, ihre Solaranlage auf dem Dach

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