LG Frankenthal entscheidet: Wird durch die von einer Solaranlage auf ein benachbartes Wohnhausgrundstück ausgehenden Blendwirkung  

LG Frankenthal entscheidet: Wird durch die von einer Solaranlage auf ein benachbartes Wohnhausgrundstück ausgehenden Blendwirkung  

…. dessen Nutzung wesentlich beeinträchtigt, haben die Nachbarn Anspruch auf Unterlassung bzw. Beseitigung dieser Störung nach §§ 1004 Abs. 1, 906 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).

Mit Urteil vom 12.08.2022 – 9 O 67/21 – hat die 9. Zivilkammer des Landgerichts (LG) Frankenthal (Pfalz) ein Ehepaar,

  • weil die auf dem Dach ihres Wohnhauses errichtete Photovoltaikanlage die Nachbarn unzumutbar blendete,

dazu verurteilt, ihre Solaranlage auf dem Dach

  • durch geeignete Maßnahmen 

so auszurichten, dass von der Anlage keine 

  • wesentliche

Blendwirkung in Richtung des Einfamilienhauses der Nachbarn ausgeht.

Ihre Entscheidung begründete die Kammer damit, dass es, 

  • nach den Feststellungen der von ihr beauftragten Sachverständigen,

in den Sommermonaten 

  • (Anfang April bis Mitte September) etwa zwischen 17 oder 18 Uhr 

zu direkten Sonnenlichtreflexionen von der Photovoltaikanlage aus 

  • hin zu dem benachbarten Wohnhaus und 
  • insbesondere auch hin zu dem besonders sensiblen Terrassenbereich des Anwesens 

komme, die Spiegelung annähernd so hell 

  • wie der Blick in die Sonne selbst 

sei, eine Blendung 

  • zu zeitweisen Einschränkungen der Sehfähigkeit und 
  • zu einer Nachbilderzeugung

führe und eine derartige Hinderung an der normalen bzw. beschwerdefreien Nutzung 

  • der Wohnung und 
  • der zugehörigen Terrasse sowie 
  • des Gartens 

nicht hingenommen werden müsse. 

Die Kammer hat darüber hinaus darauf hingewiesen, dass Photovoltaikanlagen auf Hausdächern nicht zwingend mit (wesentlichen) Beeinträchtigungen verbunden sein müssen, da es 

  • Spezialmodule mit reflexionsarmen Oberflächen 

gebe (Quelle: Pressemitteilung des LG Frankenthal).

Übrigens:
Wann eine 

  • wesentliche

Beeinträchtigung des Eigentums des Nachbarn durch 

  • Reflexionen einer Photovoltaikanlage 

vorliegen kann bzw. was Maßstab für eine solche Feststellung ist, hat das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig 

entschieden.

Hinweis:
Infos dazu, 

  • wann Ansprüche wegen Mängeln einer Photovoltaikanlage, die nachträglich auf dem Dach installiert wurde, verjähren, 

finden Sie u.a. hier


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