Tag Zuschlag

Wichtig zu wissen für Arbeitnehmer, die schichtweise in der Nacht arbeiten

Mit Urteil vom 09.12.2020 – 10 AZR 334/20 – hat der Zehnte Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAG) entschieden, dass eine Regelung in einem Tarifvertrag, die    

  • für Arbeit in der Nachtschicht von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr einen Zuschlag von 25% zum Stundenentgelt und 
  • für Nachtarbeit, die in demselben Zeitraum außerhalb eines Schichtsystems erbracht wird, einen Zuschlag von 50% 

vorsieht, wegen 

  • Verstoßes gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz (GG) 

rechtswidrig sein kann und ein Schichtarbeit leistender Arbeitnehmer,

  • um mit den nicht regelmäßig nachts Arbeitenden gleichbehandelt zu werden,

dann (auch) den höheren Zuschlag verlangen kann (sog. Anpassung nach oben), wenn sich dem Tarifvertrag keine sachlichen Gründe entnehmen lassen, die die 

  • schlechtere Behandlung der Nachtschichtarbeitnehmer,
  • d.h. den geringeren Zuschlag bei ihnen,  

rechtfertigen können.

Der Senat hat dies damit begründet, 

  • dass Nachtarbeitnehmer und Nachtschichtarbeitnehmer miteinander vergleichbar sind 

und gleichzeitig darauf hingewiesen, dass ein höherer Zuschlag bei der Durchführung von Nachtarbeit außerhalb von Schichtsystemen 

  • nicht damit gerechtfertigt werden kann, 

dass hierbei auf private und kulturelle Wünsche der Beschäftigten weitgehend Rücksicht zu nehmen sei, 

Was privat Krankenversicherte, die sich einer Grauer-Star-OP unterziehen, wissen sollten, wenn bei der OP

…. außer einem Skalpell auch ein Femtosekundenlaser zum Einsatz kommen soll bzw. gekommen ist.

Mit Urteil vom 28.08.2020 – I-4 U162/18 – hat der 4. Senat des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf im Fall eines privat krankenversicherten 76-Jährigen, der

  • am Grauen Star litt, 
  • sich deshalb einer Kataraktoperation unterzogen hatte 

und die Kosten für diese Augenoperation,

  • bei der außer dem Skalpell, zur Optimierung der Operationstechnik, auch ein Femtosekundenlaser eingesetzt und
  • für den Einsatz des Femtosekundenlasers der Betrag berechnet worden war, der bei einer „intraoperativen Strahlenbehandlung mit Elektronen“ geltend gemacht werden kann,

von seinem Krankenversicherer ersetzt haben wollte, entschieden, dass die Operation 

  • nur wie diejenige mittels Skalpell und 
  • mit dem in der Gebührenordnung unter Nr. 441 GOÄ vorgesehenen geringen Zuschlag für die Anwendung eines Lasers bei operativen Leistungen  

abgerechnet werden darf und der private Krankenversicherer somit nicht 

  • für höhere Kosten 

aufkommen muss, die Operateure für den Lasereinsatz verlangen.  

Wichtig zu wissen, wenn Bieter bei einer eBay-Auktion das automatische Bietsystem durch Eingabe

…. eines Maximalgebots nutzen und es sich bei dem letzten überbotenen Gebot um ein Scheingebot eines Dritten gehandelt hat.

Mit Urteil vom 26.09.2018 – 20 U 749/18 – hat das Oberlandesgericht (OLG) München darauf hingewiesen, dass

  • im Rahmen einer mit einem automatischen Bietsystem abgewickelten ebay-Auktion eingegebene

Maximalgebote noch keine unbedingte, betragsmäßig bezifferte Annahmeerklärungen darstellen, sondern damit lediglich erklärt wird, das im Vergleich

  • zum Mindestbetrag oder
  • bereits bestehenden Geboten

jeweils nächsthöhere Gebot abzugeben, um dadurch

  • den Mindestbetrag zu erreichen oder
  • bereits bestehende Gebote – nicht aber nach § 117 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) nichtige Scheingebote – zu übertreffen.

Danach ist,

  • wenn eine Auktion damit endet, dass der Bieter, der das Maximalgebot eingegeben hat, den Zuschlag erhält,

zur Kaufpreisbestimmung das letzte überbotene Gebot eines Dritten nur dann heranzuziehen, wenn

  • es sich dabei um kein gemäß § 117 Abs. 1 BGB nichtiges Scheinangebot gehandelt hat,
  • das ein Dritter im Zusammenwirken mit dem Anbieter abgegeben hat, um diesen zu einem besseren Kaufpreis zu verhelfen.

Hat also beispielsweise

  • im Rahmen einer mit einem automatischen Bietsystem abgewickelten ebay-Auktion über den Pkw eines Anbieters

der Bieter als Höchstbietender mit seinem Maximalgebot von € 6.970,00 den Zuschlag erhalten, ist jedoch

  • die durch das automatische Bietsystem vorgenommene Erhöhung seines Gebots auf diesen Betrag einzig aufgrund eines abgegebenen Scheinangebots über € 6.920,00 erfolgt und
  • betrug das letzte echte Gebot eines unbekannten Dritten € 2.000,00, das der Bieter mit seinem eingegebenen Maximalgebot nach den unstreitigen Auktionsbedingungen mit einem Betrag von € 10,00 überboten hatte,

beläuft sich der bei Auktionsende maßgebliche vereinbarte Kaufpreis somit auf nur € 2.010,00 (vgl. auch Bundesgerichtshofs (BGH), Urteil vom 24.08.2016 – VIII ZR 100/15 – zur Kaufpreisbestimmung bei von dem Anbieter verdeckt abgegebenen Geboten).

Auch bei Zwillingen mit unterschiedlichen Geburtsdaten haben Eltern nur einmal Anspruch auf Elterngeld

Das hat das Sozialgericht (SG) Stuttgart mit Urteil vom 24.05.2017 – S 9 EG 5820/16 – entschieden.

Danach führt es nicht zu einem doppelten Elterngeldanspruch, wenn beispielsweise, aufgrund der durch den medizinischen Fortschritt in den letzten Jahren entstandenen Möglichkeit,

  • nach dem Bestehen einer Zwillingsschwangerschaft und der Geburt des ersten Zwillings
  • der weitere Zwilling noch mehr als einen Monat im Mutterleib verbleibt und dann erst zur Welt kommt.

Denn, so das SG,

  • bei Vorliegen einer Zwillingsschwangerschaft

handelt es sich auch dann um eine Mehrlingsgeburt im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) bei der nur ein Anspruch auf Elterngeld besteht, wenn

  • Zwillinge mit einem zeitlichen Abstand von mehr als einem Tag geboren werden (so genannte zweizeitige Geburt).

Begründet worden ist dies vom SG damit, dass

  • es Zweck des Elterngeldes sei, das durch die Erziehung und Betreuung des Kindes ausfallende Einkommen zu ersetzen,
  • dieses indes bei jedem Elterngeldbezieher auch bei Zwillingen nur einmal ausfalle und
  • das Gesetz der Tatsche der Geburt von mehr als einem Kind durch die Gewährung eines Zuschlages zum Elterngeld (Mehrlingszuschlag) Rechnung trage (vgl. § 2a Abs. 4 Satz 1 BEEG).

Quelle: Pressemitteilung des SG Stuttgart vom 16.08.2017