Auch bei Zwillingen mit unterschiedlichen Geburtsdaten haben Eltern nur einmal Anspruch auf Elterngeld

Auch bei Zwillingen mit unterschiedlichen Geburtsdaten haben Eltern nur einmal Anspruch auf Elterngeld

Das hat das Sozialgericht (SG) Stuttgart mit Urteil vom 24.05.2017 – S 9 EG 5820/16 – entschieden.

Danach führt es nicht zu einem doppelten Elterngeldanspruch, wenn beispielsweise, aufgrund der durch den medizinischen Fortschritt in den letzten Jahren entstandenen Möglichkeit,

  • nach dem Bestehen einer Zwillingsschwangerschaft und der Geburt des ersten Zwillings
  • der weitere Zwilling noch mehr als einen Monat im Mutterleib verbleibt und dann erst zur Welt kommt.

Denn, so das SG,

  • bei Vorliegen einer Zwillingsschwangerschaft

handelt es sich auch dann um eine Mehrlingsgeburt im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) bei der nur ein Anspruch auf Elterngeld besteht, wenn

  • Zwillinge mit einem zeitlichen Abstand von mehr als einem Tag geboren werden (so genannte zweizeitige Geburt).

Begründet worden ist dies vom SG damit, dass

  • es Zweck des Elterngeldes sei, das durch die Erziehung und Betreuung des Kindes ausfallende Einkommen zu ersetzen,
  • dieses indes bei jedem Elterngeldbezieher auch bei Zwillingen nur einmal ausfalle und
  • das Gesetz der Tatsche der Geburt von mehr als einem Kind durch die Gewährung eines Zuschlages zum Elterngeld (Mehrlingszuschlag) Rechnung trage (vgl. § 2a Abs. 4 Satz 1 BEEG).

Quelle: Pressemitteilung des SG Stuttgart vom 16.08.2017


Warning: Undefined variable $user_ID in /is/htdocs/wp1087826_EK6QR6X9JJ/www/haerlein.de/wordpress/wp-content/themes/arilewp-pro/comments.php on line 45

You must be <a href="https://www.haerlein.de/wp-login.php?redirect_to=https%3A%2F%2Fwww.haerlein.de%2Fauch-bei-zwillingen-mit-unterschiedlichen-geburtsdaten-haben-eltern-nur-einmal-anspruch-auf-elterngeld%2F">logged in</a> to post a comment