Mit Beschluss vom 20.09.2022 – 18 U 538/22 – hat das Oberlandesgericht (OLG) München in einem Fall, in dem ein Spieler zwischen 2018 und 2020,
- über eine deutschsprachige Website eines Unternehmens mit Sitz auf Malta,
an illegalen Online-Glücksspielen teilgenommen und
verloren hatte, entschieden, dass der Spieler wegen Nichtigkeit des Spielvertrages gemäß § 134 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB),
Read More