…. ihre verlorenen Einsätze zurückerstatten.
Mit Urteil vom 13.09.2022 – 10 O 2570/20 – hat das Landgericht (LG) Dresden in einem Fall, in dem ein
- Teilnehmer an Online-Sportwetten aus Sachsen
von seinem Wohnsitz in Dresden aus, über eine englischsprachige Webseite, an
teilgenommen und zwischen August 2017 und Juni 2020
eingesetzt und verloren hatte, entschieden, dass die
- Betreiberin der Online-Sportwetten,
die über keine in Deutschland gültige Lizenz verfügte, dem Teilnehmer an den Sportwetten die
zurückerstatten muss.
Begründet hat das LG dies damit, dass, da die Betreiberin der Online-Sportwetten nicht über eine
Lizenz verfügte, die Sportwettverträge,
- wegen Verstoßes gegen das Verbot nach § 4 Abs. 4 des Glücksspielstaatsvertrags Sachsen,
gemäß § 134 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) nichtig waren und der Teilnehmer an den Sportwetten deshalb
- nach § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB
aufgrund ungerechtfertigter Bereicherung von der Betreiberin der Online-Sportwetten Erstattung
- seiner verlorenen Einsätze
verlangen kann (Quelle: LTO Legal Tribune Online).
Übrigens:
Das LG Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 29.07.2022 – 2-07 O 431/20 – in einem Fall, in dem ein
bei einem Online-Casino aus Malta,
- das über eine in Malta erteilte Konzession verfügte und
von dem
- die Spiele im Internet auch auf deutscher Sprache angeboten worden und
- deutsche Spieler zugelassen
waren, zwischen
rund 77.000 Euro verloren hatte, den
- Betreiber des Online-Casinos
zur Rückzahlung der
an den Spieler verurteilt.
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