LG Dresden entscheidet: Betreiber von Online-Sportwetten, die über keine gültige Lizenz verfügen, müssen den Teilnehmern 

LG Dresden entscheidet: Betreiber von Online-Sportwetten, die über keine gültige Lizenz verfügen, müssen den Teilnehmern 

…. ihre verlorenen Einsätze zurückerstatten.

Mit Urteil vom 13.09.2022 – 10 O 2570/20 – hat das Landgericht (LG) Dresden in einem Fall, in dem ein 

  • Teilnehmer an Online-Sportwetten aus Sachsen

von seinem Wohnsitz in Dresden aus, über eine englischsprachige Webseite, an 

  • Online-Sportwetten

teilgenommen und zwischen August 2017 und Juni 2020

  • ungefähr 8.000 Euro 

eingesetzt und verloren hatte, entschieden, dass die

  • Betreiberin der Online-Sportwetten,

die über keine in Deutschland gültige Lizenz verfügte, dem Teilnehmer an den Sportwetten die 

  • rund 8.000 Euro

zurückerstatten muss.

Begründet hat das LG dies damit, dass, da die Betreiberin der Online-Sportwetten nicht über eine 

  • in Deutschland gültige 

Lizenz verfügte, die Sportwettverträge,

  • wegen Verstoßes gegen das Verbot nach § 4 Abs. 4 des Glücksspielstaatsvertrags Sachsen,

gemäß § 134 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) nichtig waren und der Teilnehmer an den Sportwetten deshalb  

  • nach § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB

aufgrund ungerechtfertigter Bereicherung von der Betreiberin der Online-Sportwetten Erstattung 

  • seiner verlorenen Einsätze 

verlangen kann (Quelle: LTO Legal Tribune Online).

Übrigens:
Das LG Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 29.07.2022 – 2-07 O 431/20 – in einem Fall, in dem ein

  • Glücksspieler aus Hessen 

bei einem Online-Casino aus Malta,

  • das über eine in Malta erteilte Konzession verfügte und

von dem 

  • die Spiele im Internet auch auf deutscher Sprache angeboten worden und 
  • deutsche Spieler zugelassen

waren, zwischen

  • 2017 und 2020 

rund 77.000 Euro verloren hatte, den  

  • Betreiber des Online-Casinos 

zur Rückzahlung der  

  • rund 77.000 Euro 

an den Spieler verurteilt. 


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