Tag Betreiber

Was, wenn das Fahrzeug eines Betreibers einer Kfz-Reparaturwerkstatt bei einem Verkehrsunfall beschädigt worden ist, Schädiger und

…. Geschädigter über die Schadensabrechnung wissen sollten. 

Mit Urteil vom 26.05.2023 – VI ZR 274/22 – hat der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in einem Fall, in dem bei einem Verkehrsunfall der 

  • Pkw des Betreibers einer Kfz-Reparaturwerkstatt

beschädigt, die volle Haftung des Schädigers 

  • dem Grunde nach 

unstreitig, von dem geschädigten Werkstattbetreiber

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AG München entscheidet, wann eine Haftung eines Segelschülern bei einem Bootsunfall in Betracht kommen kann und wann nicht,

…. wenn beispielsweise der Segelschüler beim Anlegen das Boot infolge fehlerhafter Ausführung der Anweisung seines Lehrers gegen den Steg fährt und es dabei beschädigt.

Mit Urteil vom 29.06.2023 – 191 C 14599/22 – hat das Amtsgericht (AG) München in einem Fall in dem ein Segelschüler 

  • bei dem Betreiber einer Segelschule 

einen Segelkurs gebucht, auf einer Ausbildungsfahrt mit dem Segellehrer beim Anlegen des Segelschiffs am Steg dieses

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LG Frankfurt verurteilt Online-Casino-Betreiber dazu, einem Spieler seine Einsätze in Höhe von rund 77.000 Euro zurückzuzahlen 

Mit Urteil vom 29.07.2022 – 2-07 O 431/20 – hat das Landgericht (LG) Frankfurt am Main in einem Fall, in dem ein

  • Glücksspieler aus Hessen 

bei einem Online-Casino aus Malta,

  • das über eine in Malta erteilte Konzession verfügte und

von dem 

  • die Spiele im Internet auch auf deutscher Sprache angeboten worden und 
  • deutsche Spieler zugelassen

waren, zwischen

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BGH entscheidet: Während der coronabedingten Schließung eines Fitnessstudios eingezogene Mitgliedsbeiträge müssen 

…. den Kunden erstattet werden.

Mit Urteil vom 04.05.2022 – XII ZR 64/21 – hat der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in einem Fall, in dem der Betreiber eines Fitnessstudios, 

  • der mit einem Kunden einen Vertrag über die Mitgliedschaft in seinem Fitnessstudio mit einer Laufzeit von 24 Monaten, beginnend ab dem 08.12.2019 geschlossen und 

den monatlichen Mitgliedsbeitrag von 29,90 € im Lastschriftverfahren

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AG Hamburg entscheidet: Müssen Fitnessstudios corona-bedingt schließen, können Mitglieder die Zahlung

…. weiterer Mitgliedsbeiträge für die Zeit der Schließung verweigern. 

Das Amtsgericht (AG) Hamburg hat mit Urteil vom 11.06.2021 – 9 C 95/21 – in einem Fall, in dem ein Mitglied eines Fitnessstudios seine 

  • mit Vertrag vom 20.02.2018 begonnene dreijährige 

Mitgliedschaft zum 28.02.2021 gekündigt, die vertraglich vorgesehenen monatlichen Zahlungen 

  • bis einschließlich Oktober 2020 

geleistet und als aufgrund der Corona-Pandemie 

  • ab November 2020 

das Fitnessstudio auf behördliche Anweisung hin schließen musste, die Zahlung weiterer Mitgliedsbeiträge verweigert hatte, entschieden, dass 

  • Fitnessstudiomitglieder

dann gemäß § 326 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) nicht (mehr) zur Zahlung der Mitgliedsbeiträge verpflichtet sind, wenn 

  • dem Studiobetreiber die Erbringung der vertraglichen Leistung, nämlich das Überlassen der Fitnessgeräte, aufgrund Corona-bedingter behördlich angeordneter Studioschließung gemäß § 275 Abs. 1 BGB unmöglich geworden ist

und dass hier das Studiomitglied, 

  • das ab der Studioschließung die Zahlung weiterer Mitgliedsbeiträge eingestellt hatte,

auch nicht verpflichtet war, vom Studiobetreiber angebotene Gutscheine als Ersatz für die vertraglich angebotene Leistung zu akzeptieren, weil Betreiber von Fitnessstudios nach

  • Art. 240 § 5 Abs. 2 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB) 

nur berechtigt sind, Gutscheine anzubieten,  

  • anstelle einer Erstattung von bereits geleisteten Beiträgen 

nicht dagegen dann, wenn, 

  • mangels Leistung, 

Beiträge nicht erstattet werden müssen. 

Fitnessstudiomitglieder sollten wissen, dass die Gerichte die Frage, ob bei einer ordentlichen Vertragskündigung während einer

…. infolge der Covid 19-Pandemie behördlich angeordneten Studioschließung 

  • sich der Fitnessstudiovertrag um die Dauer der Schließung verlängert oder 
  • ob das nicht der Fall ist und für den Zeitraum der Schließung weiterhin eingezogene Mitgliedsbeiträge zu erstatten sind, 

unterschiedlich entscheiden.

Das Landgericht (LG) Osnabrück hat mit Urteil vom 09.07.2021 – 2 S 35/21 – beispielsweise entschieden, dass bei einer,  

  • auf behördliche Anordnung 

erfolgten, coronabedingten Schließung eines Fitnessstudios, dem Studiobetreiber die 

  • den Mitgliedern 

gegenüber geschuldete Leistung 

  • unmöglich wird und 
  • nicht nachgeholt werden kann, 

so dass der Anspruch des Studiobetreibers auf Entrichtung der Monatsbeträge 

  • für den Zeitraum der Schließung 

entfällt und bei einer ordentlichen (fristgerechten) Kündigung der Mitgliedschaft 

  • während der Schließung 

der Studiobetreiber nicht 

  • die Anpassung des Mitgliedvertrages in der Weise 

verlangen kann, dass 

  • der Schließungszeitraum an das Ende der Vertragslaufzeit (kostenfrei) angehängt wird, 

sondern

  • die während der Studioschließung eingezogenen Beiträge erstatten muss.

Das Amtsgericht (AG) Frankenthal hat mit Urteil vom 30.07.2021 – 3c C 4/21 – entschieden, dass bei einer

  • staatlich angeordneten pandemiebedingten 

Schließung eines Fitnessstudios ein Fall 

  • vorübergehender Leistungsunmöglichkeit

vorliegt, mit der Folge, dass für die Zeit eines „Lockdowns“ 

  • sowohl der Studiobetreiber, 
  • als auch der Kunde 

von ihren 

  • wechselseitigen Leistungspflichten 

anteilig befreit sind und dass 

  • jedenfalls

bei einer erfolgten ordentlichen (fristgerechten) Kündigung der Mitgliedschaft  

  • vor Ausbruch der Pandemie und 
  • vor Schließung des Studios 

keine Vertragsanpassung 

  • nach den Regeln über den Wegfall der Geschäftsgrundlage in Betracht kommt,

sondern 

  • während der Studioschließung eingezogenen Beiträge erstattet werden müssen.

Das AG Paderborn wiederum hat mit Urteil vom 09.07.2021 – 57 a C 245/20 – entschieden, dass, wenn infolge der Covid 19-Pandemie 

  • ein Fitnessstudio behördlich geschlossen und 
  • während der Schließung eine ordentlich Mitgliedschaft gekündigt wird, 

der Betreiber des Fitnessstudios die Berechtigung hat, den Fitnessstudiovertrag anzupassen,

indem er ihn 

  • um die Dauer der infolge der Covid 19-Pandemie behördlich angeordneten Schließung verlängert,

mit der Folge, dass 

  • ein Anspruch auf Erstattung von Mitgliedsbeiträgen nicht besteht.