…. beim Rauchen einer Shisha 6.400 € Schmerzensgeld zahlen.
Mit Beschluss vom 11.07.2022 – 6 U 148/21 – hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main in einem Fall, in dem,
- ohne die Bestimmungen des Jugendschutzes einzuhalten und
- zuvor ihr Alter zu überprüfen,
eine
in einem Shisha-Pub eine bestellte
ausgehändigt bekommen und sich bei dem Rauchen eine Kohlenmonoxid-Vergiftung zugezogen hatte, deswegen in eine
gebracht, dort mehrtägig
werden, danach noch mindestens
- elf kardiologische Termine
wahrnehmen musste und auch noch ein Jahr nach dem Vorfall keine gesteigerten körperlichen Aktivitäten,
- wie Sport oder weite Spaziergänge,
durchführen konnte, den Shisha-Bar-Betreiber
- zur Zahlung eines Schmerzensgeldes i.H.v. 6.400 € an die Minderjährige
verurteilt.
Begründet hat das OLG dies damit, dass Betreiber eines Pubs verpflichtet sind, sich so zu verhalten, dass
- Körper, Leben und sonstige Rechtsgüter der Gäste
nicht verletzt werden und der Betreiber des Shisha-Pubs dadurch, dass die Mitarbeiter seines Lokals,
den Konsum tabakhaltiger Erzeugnisse gestatteten, die ihn treffenden
- Schutz- und Rücksichtspflichten
gegenüber der Minderjährigen verletzt habe, unabhängig davon, ob
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