OLG Frankfurt entscheidet: Shisha-Pub-Betreiber muss Minderjährigen wegen erlittener Kohlenmonoxid-Vergiftung 

OLG Frankfurt entscheidet: Shisha-Pub-Betreiber muss Minderjährigen wegen erlittener Kohlenmonoxid-Vergiftung 

…. beim Rauchen einer Shisha 6.400 € Schmerzensgeld zahlen.   

Mit Beschluss vom 11.07.2022 – 6 U 148/21 – hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main in einem Fall, in dem,

  • ohne die Bestimmungen des Jugendschutzes einzuhalten und 
  • zuvor ihr Alter zu überprüfen,

eine 

  • Minderjährige

in einem Shisha-Pub eine bestellte

  • Shisha

ausgehändigt bekommen und sich bei dem Rauchen eine Kohlenmonoxid-Vergiftung zugezogen hatte, deswegen in eine 

  • Klinik

gebracht, dort mehrtägig 

  • behandelt

werden, danach noch mindestens 

  • elf kardiologische Termine 

wahrnehmen musste und auch noch ein Jahr nach dem Vorfall keine gesteigerten körperlichen Aktivitäten, 

  • wie Sport oder weite Spaziergänge, 

durchführen konnte, den Shisha-Bar-Betreiber 

  • zur Zahlung eines Schmerzensgeldes i.H.v. 6.400 € an die Minderjährige

verurteilt.

Begründet hat das OLG dies damit, dass Betreiber eines Pubs verpflichtet sind, sich so zu verhalten, dass 

  • Körper, Leben und sonstige Rechtsgüter der Gäste 

nicht verletzt werden und der Betreiber des Shisha-Pubs dadurch, dass die Mitarbeiter seines Lokals, 

den Konsum tabakhaltiger Erzeugnisse gestatteten, die ihn treffenden 

  • Schutz- und Rücksichtspflichten 

gegenüber der Minderjährigen verletzt habe, unabhängig davon, ob 


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