Tag Pflichtverletzung

AG München entscheidet, wann eine Haftung eines Segelschülern bei einem Bootsunfall in Betracht kommen kann und wann nicht,

…. wenn beispielsweise der Segelschüler beim Anlegen das Boot infolge fehlerhafter Ausführung der Anweisung seines Lehrers gegen den Steg fährt und es dabei beschädigt.

Mit Urteil vom 29.06.2023 – 191 C 14599/22 – hat das Amtsgericht (AG) München in einem Fall in dem ein Segelschüler 

  • bei dem Betreiber einer Segelschule 

einen Segelkurs gebucht, auf einer Ausbildungsfahrt mit dem Segellehrer beim Anlegen des Segelschiffs am Steg dieses

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Wichtig zu wissen für Käufer einer Immobilie, die sich vom Kaufvertrag aufgrund einer Pflichtverletzung des Verkäufers

…. wieder lösen möchten und auch können.

Mit Urteil vom 24.09.2021 – V ZR 272/19 – hat der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) entschieden, dass Käufer einer Immobilie, die den notariellen Kaufvertrag

  • wegen arglistiger Täuschung 

wirksam angefochten haben, 

  • neben der Rückzahlung des gezahlten Kaufpreises, Zug um Zug gegen Rückübertragung der Immobilie,

auch

  • eine, an einen von ihnen beauftragten Makler gezahlte Provision sowie  
  • die von ihnen entrichtete Grunderwerbsteuer 

vom Verkäufer ersetzt verlangen können, Zug um Zug gegen Abtretung ihrer gegen 

  • den Makler und 
  • den Fiskus 

bestehenden Erstattungsansprüche.

Dass in den Fällen, in denen sich ein Käufer einer Immobilie aufgrund einer Pflichtverletzung des Verkäufers wieder lösen kann,  

  • die von ihm an den von ihm beauftragten Makler gezahlte Provision und 
  • die von ihm entrichtete Grunderwerbsteuer 

ersatzfähige Schadensersatzpositionen darstellen, hat der Senat damit begründet, dass 

  • nach § 280 Abs. 1, § 241 Abs. 2, § 311 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) 

der Käufer so zu stellen ist, wie er ohne die Pflichtverletzung des Verkäufers stünde, er daher auch Ersatz 

  • seiner im Vertrauen auf den Vertragsschluss getätigten Aufwendungen 

verlangen kann, wenn er 

  • an dem Vertrag nicht festhält, 

und dass diesem Ersatzanspruch nicht entgegensteht, dass der Käufer auch 

  • von dem Makler die, nach der wirksamen Kaufvertragsanfechtung ohne Rechtsgrund geleistete Provision nach § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB sowie
  • vom Fiskus nach § 16 Abs. 1 Nr. 2 Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) die Aufhebung der Festsetzung der Grunderwerbsteuer, mit der Folge des Entstehens eines Erstattungsanspruchs 

verlangen könnte, weil Ersatz- oder Rückforderungsansprüche, 

  • die dem von einer Pflichtverletzung Betroffenen infolge der Pflichtverletzung gegenüber Dritten entstehen, 

die Annahme eines Schadens im Verhältnis zu ihm und dem für die Pflichtverletzung Verantwortlichen nicht ausschließen, 

  • vielmehr es einem Geschädigten in dieser Situation freisteht, wen er in Anspruch nimmt, 

dass allerdings, wenn er den Verkäufer in Anspruch nimmt, dieser 

  • in entsprechender Anwendung von § 255 BGB 

nur Zug um Zug gegen Abtretung der Ansprüche gegen den Dritten zum Schadensersatz verpflichtet ist.

LG Bielefeld entscheidet: Bestattungsunternehmer muss wegen vertragswidrig durchgeführter Seebestattung des Ehemannes

…. 2.500 € Schmerzensgeld an hinterbliebene Ehefrau zahlen. 

Mit Urteil vom 06.10.2021 – 5 O 170/17 – hat die 5. Zivilkammer des Landgerichts (LG) Bielefeld in einem Fall, in dem ein Bestattungsunternehmer von der hinterbliebenen Ehefrau mit 

  • der Einäscherung und 
  • der anschließenden (Urnen-)Seebestattung 

ihres verstorbenen Ehemannes beauftragt, der Verstorbene von dem Bestattungsunternehmer aber 

  • entgegen der vertraglichen Abrede und 
  • entgegen seinem zu Lebzeiten geäußerten letzten Willen

statt in der Nordsee, 

  • im Rahmen einer anonymen Seebestattung, 

in der Ostsee beigesetzt worden war, was, 

  • als sie dies erfuhr, 

bei der hinterbliebenen Ehefrau,

  • weil sie es nicht verwinden konnte, ihrem Ehemann seinen Wunsch, in der Nordsee bestattet zu werden, nicht erfüllt zu haben,

eine mit Schlafstörungen verbundene Depression ausgelöst hatte,

  • die ohne die fehlerhafte Bestattung nicht zum Ausbruch gekommen wäre,

der hinterbliebenen Ehefrau 

  • wegen dieser erlittenen gesundheitlichen Beeinträchtigung

gemäß § 253 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ein Schmerzensgeld 

  • i.H.v. 2.500 € 

zugesprochen.

Begründet hat die Kammer dies damit, dass der Bestattungsunternehmer schuldhaft eine Pflicht aus einem Schuldverhältnis, nämlich dem Bestattungsvertrag, verletzt hat,

  • indem er entgegen der vertraglichen Abrede zwischen den Parteien, anstelle einer Seebestattung in der Nordsee eine anonyme Seebestattung in der Ostsee vorgenommen hat,  

und dass diese Pflichtverletzung des Bestattungsunternehmers

  • und nicht der Trauerfall an sich  

für die Depression der hinterbliebenen Ehefrau

  • ursächlich

war (§§ 280 Abs. 1, 253 Abs. 2 BGB).

LAG Schleswig-Holstein entscheidet: Trunkenheitsfahrt eines angestellten Berufskraftfahrers kann fristlose Kündigung rechtfertigen

Mit Urteil vom 24.03.2021 – 6 Sa 284/20 – hat die 6. Kammer des Landesarbeitsgerichts (LAG) Schleswig-Holstein in einem Fall, in dem einem angestellten Berufskraftfahrer,

  • weil er während der Arbeitszeit in alkoholisiertem (Blutalkoholkonzentration von 1,49 Promille) mit einem Firmen-LKW einen Unfall mit erheblichem Sachschaden verursacht hatte, 

von seinem Arbeitgeber 

  • fristlos gekündigt 

worden war, entschieden, dass die 

  • außerordentliche Kündigung 

wirksam war, mit der Rechtsfolge, dass die Kündigung  

  • mit ihrem Zugang 

das Arbeitsverhältnis beendet hat.

Die Kammer hat dies damit begründet, dass Arbeitnehmer die (arbeitsvertragliche Neben-) Pflicht haben, 

  • ihre Arbeitsfähigkeit auch nicht durch Alkoholgenuss in der Freizeit zu beeinträchtigen, 

aufgrund der besonderen Gefahren des öffentlichen Straßenverkehrs von als Berufskraftfahrern Angestellten  

  • jeder die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigende Alkoholkonsum zu unterlassen ist

und der Gekündigte,

  • indem er alkoholisiert seiner Tätigkeit als LKW-Fahrer verrichtete, 

in schwerwiegender Weise gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten verstoßen hat, was einen 

  • wichtigen Grund i.S.v. § 626 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) für eine fristlose Kündigung

darstellt (vgl. Bundesarbeitsgericht (BAG), Urteil vom 20.10.2016 – 6 AZR 471/15 –). 

Auch war dem Arbeitgeber eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nach Auffassung der Kammer, 

  • unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falls und
  • unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile

nicht zumutbar, nachdem 

  • der Gekündigte massiv alkoholisiert war, 
  • er durch die von ihm begangene Pflichtverletzung nicht nur sich selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer sowie Güter des Arbeitgebers in Gefahr gebracht hatte,
  • ihm als Berufskraftfahrer bewusst sein musste, dass er sich nicht alkoholisiert ans Steuer setzen darf und bei einen Verstoß ohne weiteres die Kündigung folgt sowie
  • seine Weiterbeschäftigung auf einem anderen Arbeitsplatz nicht möglich war. 

Eine Abmahnung erachte die Kammer für entbehrlich, da sie die Pflichtverletzung des Gekündigten für so schwerwiegend ansah, dass selbst deren erstmalige Hinnahme durch den Arbeitgeber nach objektiven Maßstäben 

  • unzumutbar und 
  • offensichtlich ausgeschlossen 

war.

Übrigens:
Ob die Alkoholisierung des Gekündigten ursächlich für den Unfall war oder ob der Gekündigte den Unfall auch in nicht alkoholisiertem Zustand verursacht hätte, war,

  • da die Pflichtverletzung schon in der Aufnahme und Ausführung der Tätigkeit trotz erheblichem Alkoholkonsums besteht, 

nicht entscheidungserheblich.

Was Ehepartner, die dem anderen ihre Zugangsdaten für Online-Banking überlassen haben, wissen sollten, wenn

….  es auf ihrem Konto zu einem Phishing-Vorgang gekommen ist.

Mit Urteil vom 17.07.2020 – 6 O 5935/19 – hat das Landgericht (LG) Nürnberg-Fürth in einem Fall, in dem ein Ehepartner die 

  • Verwaltung seines Online-Kontos, 

ohne die Bank,  

  • nach deren allgemeinen Geschäftsbedingungen personalisierte Sicherheitsmerkmale geheim zu halten und Authentifizierungselemente vor dem Zugriff anderer Personen sicher zu verwahren waren,

zu informieren, dem anderen Ehepartner überlassen sowie bei der Kontoeröffnung dessen 

  • Mobilfunknummer und E-Mail-Adresse 

angegeben hatte, 

  • somit auch ausschließlich auf dessen Mobiltelefon die Übermittlung der TANs per SMS erfolgte

und auf dem Konto

  • ohne Autorisierung durch einen der Ehepartner

eine Transaktion in Höhe von 25.960,45 Euro erfolgt war, entschieden,

  • dass die Weitergabe der Zugangsdaten für Online-Banking an Ehepartner bei einem Phishing-Vorgang einem Ausgleichsanspruch gegen die Bank nicht automatisch entgegensteht

und die Bank verurteilt  

  • die 25.960,45 Euro dem Kontoinhaber auf seinem Konto wieder gutzuschreiben.

Begründet hat das LG dies damit, dass nach § 675 u Satz 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) i.V.m. § 675j Abs. 1 BGB die Bank 

  • im Fall eines nicht autorisierten Zahlungsvorgangs 

verpflichtet ist, 

  • das Zahlungskonto wieder auf den Stand zu bringen, auf dem es sich ohne die Belastung durch den nicht autorisierten Zahlungsvorgang befunden hätte

und hier der Bank kein Schadensersatzanspruch aus § 675 v Abs. 3 Nr. 2 BGB i.V.m. § 675l BGB zustehe, 

  • dem sie dem Anspruch nach § 675 u Satz 2 BGB mit der Folge entgegenhalten könnte, dass sie berechtigt ist, die Rückerstattung des abgebuchten Betrages zu verweigern,

weil 

  • Anhaltspunkte dafür, dass die Gefahr eines Phishing-Angriffs durch die faktische Verwaltung des Kontos durch den anderen Ehepartner in irgendeiner Weise erhöht und damit im Sinne des § 675 v Abs. 3 BGB „herbeigeführt“ worden sei, nicht bestünden und demzufolge auch 

eine mögliche Pflichtverletzung des Kontoinhabers sich nicht kausal auf den Eintritt des geltend gemachten Schadens ausgewirkt habe (Quelle: Pressemitteilung des OLG Nürnberg).