OLG München entscheidet, dass bei illegalem Online-Glücksspiel verspieltes Geld zurückgefordert werden kann 

OLG München entscheidet, dass bei illegalem Online-Glücksspiel verspieltes Geld zurückgefordert werden kann 

Mit Beschluss vom 20.09.2022 – 18 U 538/22 – hat das Oberlandesgericht (OLG) München in einem Fall, in dem ein Spieler zwischen 2018 und 2020,

  • über eine deutschsprachige Website eines Unternehmens mit Sitz auf Malta,

an illegalen Online-Glücksspielen teilgenommen und 

  • rund 18.000 Euro 

verloren hatte, entschieden, dass der Spieler wegen Nichtigkeit des Spielvertrages gemäß § 134 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB),

  • aufgrund Verstoßes gegen § 4 Abs. 4 des damals geltenden Staatsvertrags zum Glücksspielwesen in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag – GlüStV), der das Veranstalten und Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet, von wenigen, hier nicht einschlägigen Ausnahmen abgesehen, untersagte,

seine verlorenen Einsätze

  • nach § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB

auch dann zurückverlangen kann, wenn 

  • er wusste, dass das Glücksspielangebot illegal war.

Die sogenannte Kondiktionssperre des § 817 S. 2 BGB,

  • die verhindert, dass jemand, der ein illegales Angebot in Anspruch nimmt, später sein Geld wieder zurückbekommt,

steht danach einem Rückforderungsanspruch dann nicht entgegen, wenn, wie hier, 

  • die Rechtswidrigkeit des Geschäfts auf Vorschriften beruht, die gerade den leistenden Teil schützen sollen,

weil bei einem Ausschluss der Rückforderung 

  • der verspielte Einsatz dauerhaft beim illegalen Glücksspielanbieter verbleiben und 
  • das Verbot von Online-Glücksspiel unterlaufen

würde, was nicht 

  • mit dem Zweck des Bereicherungsrechts 

vereinbar wäre (Quelle: LTO Legal Tribune Online).

Übrigens:
Das Landgericht (LG) Dresden hat Urteil vom 13.09.2022 – 10 O 2570/20 – in einem Fall, in dem ein 

  • Teilnehmer an Online-Sportwetten aus Sachsen

von seinem Wohnsitz in Dresden aus, über eine englischsprachige Webseite, an 

  • Online-Sportwetten

teilgenommen und zwischen August 2017 und Juni 2020 

  • ungefähr 8.000 Euro 

eingesetzt und verloren hatte, entschieden, dass die

  • Betreiberin der Online-Sportwetten,

die über keine in Deutschland gültige Lizenz verfügte, dem Teilnehmer an den Sportwetten die 

  • rund 8.000 Euro

zurückerstatten muss.

In einem andren Fall, in dem ein

  • Glücksspieler aus Hessen 

bei einem Online-Casino aus Malta,

  • das über eine in Malta erteilte Konzession verfügte und

von dem 

  • die Spiele im Internet auch auf deutscher Sprache angeboten worden und 
  • deutsche Spieler zugelassen

waren, zwischen

  • 2017 und 2020 

rund 77.000 Euro verloren hatte, hat das LG Frankfurt am Main mit Urteil vom 29.07.2022 – 2-07 O 431/20 – den  

  • Betreiber des Online-Casinos 

zur Rückzahlung der  

  • rund 77.000 Euro 

an den Spieler verurteilt. 

Hinweis:
Bis Juli 2021 war 

  • nach § 4 Abs. 4 des damals geltenden Staatsvertrags zum Glücksspielwesen in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag – GlüStV), bis auf wenige Ausnahmen, 

das Veranstalten und Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet verboten.

Der am 01.07.2021 in Kraft getretenen neue Glücksspielstaatsvertrag sieht jetzt allerdings vor, dass auch Online-Casinos eine Erlaubnis erteilt werden kann.

Jedoch gilt dies 

  • nicht rückwirkend 

und für das Angebot ist außerdem nach wie vor eine 

  • in Deutschland gültige 

Lizenz zwingend erforderlich.


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