Mit Beschluss vom 20.09.2022 – 18 U 538/22 – hat das Oberlandesgericht (OLG) München in einem Fall, in dem ein Spieler zwischen 2018 und 2020,
- über eine deutschsprachige Website eines Unternehmens mit Sitz auf Malta,
an illegalen Online-Glücksspielen teilgenommen und
verloren hatte, entschieden, dass der Spieler wegen Nichtigkeit des Spielvertrages gemäß § 134 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB),
- aufgrund Verstoßes gegen § 4 Abs. 4 des damals geltenden Staatsvertrags zum Glücksspielwesen in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag – GlüStV), der das Veranstalten und Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet, von wenigen, hier nicht einschlägigen Ausnahmen abgesehen, untersagte,
seine verlorenen Einsätze
- nach § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB
auch dann zurückverlangen kann, wenn
- er wusste, dass das Glücksspielangebot illegal war.
Die sogenannte Kondiktionssperre des § 817 S. 2 BGB,
- die verhindert, dass jemand, der ein illegales Angebot in Anspruch nimmt, später sein Geld wieder zurückbekommt,
steht danach einem Rückforderungsanspruch dann nicht entgegen, wenn, wie hier,
- die Rechtswidrigkeit des Geschäfts auf Vorschriften beruht, die gerade den leistenden Teil schützen sollen,
weil bei einem Ausschluss der Rückforderung
- der verspielte Einsatz dauerhaft beim illegalen Glücksspielanbieter verbleiben und
- das Verbot von Online-Glücksspiel unterlaufen
würde, was nicht
- mit dem Zweck des Bereicherungsrechts
vereinbar wäre (Quelle: LTO Legal Tribune Online).
Übrigens:
Das Landgericht (LG) Dresden hat Urteil vom 13.09.2022 – 10 O 2570/20 – in einem Fall, in dem ein
- Teilnehmer an Online-Sportwetten aus Sachsen
von seinem Wohnsitz in Dresden aus, über eine englischsprachige Webseite, an
teilgenommen und zwischen August 2017 und Juni 2020
eingesetzt und verloren hatte, entschieden, dass die
- Betreiberin der Online-Sportwetten,
die über keine in Deutschland gültige Lizenz verfügte, dem Teilnehmer an den Sportwetten die
zurückerstatten muss.
In einem andren Fall, in dem ein
bei einem Online-Casino aus Malta,
- das über eine in Malta erteilte Konzession verfügte und
von dem
- die Spiele im Internet auch auf deutscher Sprache angeboten worden und
- deutsche Spieler zugelassen
waren, zwischen
rund 77.000 Euro verloren hatte, hat das LG Frankfurt am Main mit Urteil vom 29.07.2022 – 2-07 O 431/20 – den
- Betreiber des Online-Casinos
zur Rückzahlung der
an den Spieler verurteilt.
Hinweis:
Bis Juli 2021 war
- nach § 4 Abs. 4 des damals geltenden Staatsvertrags zum Glücksspielwesen in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag – GlüStV), bis auf wenige Ausnahmen,
das Veranstalten und Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet verboten.
Der am 01.07.2021 in Kraft getretenen neue Glücksspielstaatsvertrag sieht jetzt allerdings vor, dass auch Online-Casinos eine Erlaubnis erteilt werden kann.
Jedoch gilt dies
und für das Angebot ist außerdem nach wie vor eine
Lizenz zwingend erforderlich.
Ähnliche Beiträge