Tag Kredit

AG Kassel entscheidet: Ablehnung eines Kreditkartenvertrages wegen des Alters eines 88-jährigen potentiellen Neukunden kann 

…. eine nicht gerechtfertigte Diskriminierung wegen des Alters darstellen und einen Entschädigungsanspruch begründen.

Mit Urteil vom 07.09.2023 – 435 C 777/23 – hat das Amtsgericht (AG) Kassel in einem Fall, in dem von einem 88-Jährigen (im Folgenden: Kläger), 

  • der monatlich eine Pension von mehr als 6.400,00 € erhält, 

bei einer Bank (im Folgenden: Beklagte),

  • über deren Internetportal, 

eine Kreditkarte

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Käufer eines Autos, die den Kaufpreis über einen Bankkredit finanziert und zur Sicherheit ihre Ansprüche gegen den Verkäufer 

…. an die Bank abgetreten haben, sollten wissen, wann eine solche Sicherungsabtretung unwirksam ist, mit der Folge, dass sie 

  • trotzdem weiterhin aktivlegitimiert zur Geltendmachung von Ansprüchen gegen den Verkäufer sind. 

Mit Urteil vom 24.04.2023 – VIa ZR 1517/22 – hat der VIa. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in einem Fall, in dem ein Käufer von der Fahrzeugherstellerin,

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Was wer mit (Kredit- oder EC-) Karte zahlt wissen und beachten sollte, wenn er seinen Erstattungsanspruch gegen

…. die kartenausgebende Bank bei missbräuchlicher Kartenverwendung nach § 675u Satz 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) nicht gefährden will.

Mit Urteil vom 06.08.2019 – 30 C 4153/18 (20) – hat das Amtsgericht (AG) Frankfurt am Main entschieden, dass Karteninhaber, die – beispielsweise in einem Lokal – mit Karte zahlen, dazu

  • den PIN verdeckt in das Kartenlesegerät eingeben,

sowie danach der Aufforderung,

  • wegen angeblich gescheiterter Transaktion,

den PIN erneut einzugeben, nachkommen,

  • ohne sich zuvor einen Transaktionsabbruchbeleg aushändigen zu lassen

und es in diesem Zusammenhang dulden, dass

  • sich Mitarbeiter des Zahlungsempfängers mit Kartenlesegerät sowie Zahlungskarte aus ihrem Sichtfeld entfernen,

keinen Ersatzanspruch gegen die kartenausgebende Bank haben, falls

  • sich nachfolgend herausstellt, dass

die Originalkarte missbräuchlich verwendet worden ist,

  • also damit beispielsweise Barabhebungen an einem Geldautomaten stattgefunden haben.

Begründet hat das AG dies damit, dass Karteninhaber nur bei Aushändigung eines Abbruchbeleges,

  • der Beweis erbringt für die nicht erfolgreiche Beendigung des Datentransfers,

sicher sein können, dass

  • der vorherige Zahlungsversuch gescheitert ist und
  • die erneute Aufforderung, die PIN einzugeben, nicht nur zur Ermöglichung missbräuchlicher Abhebungen dient,

so dass Karteninhaber, die

  • es dulden, dass der Zahlungsempfänger oder einer seiner Mitarbeiter sich mit dem Gerät und der Karte einige Zeit entfernen und
  • auf die Produktion eines Transaktionsabbruchbeleg vor einer erneuten Eingabe der PIN verzichten,

ihre Sorgfaltspflichten bei der Kartennutzung grob fahrlässig verletzen, mit der rechtlichen Konsequenz, dass in einem solchen Fall,

  • der Karteninhaber der kartenausgebenden Bank zum Ersatz des dieser durch die Kartentransaktion entstandenen Schadens gemäß § 675 v Abs. 3 Nr. 2 BGB verpflichtet ist und
  • diesen Anspruch die Bank erfolgreich dem Anspruch des Karteninhabers aus § 675 u Satz 2 BGB entgegenhalten kann.