Tag psychische

AG und LG Köln entscheiden: Bloße Enttäuschung eines Brautpaares über die Leistung ihres Hochzeitsfotografen begründet keinen Schmerzensgeldanspruch

Mit Beschluss vom 30.04.2024 – 13 S 36/22 – hat das Landgericht (LG) Köln in einem Fall, in dem ein Brautpaar (im Folgenden: die Kläger) mit den Fotos, die ein von ihnen beauftragter Fotograf 

  • von ihrer Hochzeit 

gefertigt hatte, nicht zufrieden war, da bei den ihnen auf einem USB-Stick übergebenen 170 Fotos Ereignisse sowie Motive,

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Was, wer eine private Unfallversicherung abgeschlossen hat, über den (Nicht)Versicherungsschutz bei 

…. psychischen Folgen eines Unfalls wissen sollte.

Mit Urteil vom 13.07.2022 – 7 U 88/21 – hat der 7. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am Main entschieden, dass nach den 

  • Allgemeinen Bedingungen der Unfallversicherung,

nach denen vom Versicherungsschutz

  • krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen, auch wenn diese durch den Unfall verursacht wurden,

ausgenommen sind, kein

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BGH entscheidet: Arzt kann bei Schädigung eines Patienten aufgrund fehlerhafter Behandlung auch einem

…. dem Patienten nahestehenden Angehörigen gegenüber schadensersatz- und schmerzensgeldzahlungspflichtig sein.

Mit Urteil vom 21.05.2019 – VI ZR 299/17 – hat der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in einem Fall, in dem eine Ehefrau,

  • weil ihr Ehemann nach einer fehlerhaften ärztlichen Behandlung mehrere Wochen in akuter Lebensgefahr schwebte und
  • es infolge dessen bei ihr zu massiven psychischen Beeinträchtigungen gekommen war,

den Arzt wegen dieser Gesundheitsverletzung (aus originär eigenem Recht) auf materiellen und immateriellen Schadensersatz in Anspruch nimmt, entschieden,

  • dass die zum „Schockschaden“ entwickelten Grundsätze auch in dem Fall anzuwenden sind, in dem
    • das haftungsbegründende Ereignis kein Unfallereignis im eigentlichen Sinne ist,
    • sondern eine fehlerhafte ärztliche Behandlung

und

  • dass eine Rechtfertigung dafür, die Ersatzfähigkeit von „Schockschäden“ im Falle ärztlicher Behandlungsfehler weiter einzuschränken als im Falle von Unfallereignissen, grundsätzlich nicht besteht.

Danach kann einem nahen Angehörigen eines Patienten aus § 823 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ein Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld gegen den Arzt des Patienten dann zustehen, wenn

  • eine behandlungsfehlerbedingte Verschlechterung des Gesundheitszustands bei dem Patienten

ursächlich war

  • für solche psychische Beeinträchtigungen bei dem nahen Angehörigen des Patienten,

die

  • pathologisch fassbar sind

und

  • über die gesundheitlichen Beeinträchtigungen hinausgehen, denen nahe Angehörige eines Patienten bei dessen Tod oder einer schweren Schädigung ausgesetzt sind.