Tag rechtmäßig

Schleswig-Holsteinisches VG entscheidet, dass im Zuge der Corona-Krise die Untersagung der Nutzung von Nebenwohnungen

…. rechtmäßig sein kann.

Mit Beschlüssen vom 22.03.2020 – 1 B 10/20, 1 B 11/20, 1 B 12/20, 1 B 13/20, 1 B 14/20 – hat die 1. Kammer des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts (VG) in mehreren Eilverfahren die sofort vollziehbaren Allgemeinverfügungen der Kreise Ostholstein und Nordfriesland mit denen,

  • als Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit der Verbreitung von Infektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus nach dem Infektionsschutzgesetz,

den Antragstellern,

  • die mit ihrem Erstwohnsitz außerhalb Schleswig-Holsteins gemeldet sind,

die Nutzung ihrer in den Kreisen Ostholstein und Nordfriesland gelegen Nebenwohnungen untersagt worden war, entschieden, dass

  • die Nutzungsuntersagungen und
  • die sich daraus für dort aufhältlichen auswärtigen Personen ergebenden unverzüglichen Rückreiseverpflichtungen

rechtmäßig sind.

Begründet hat die Kammer dies damit, dass das öffentliche Interesse

  • an der Abwehr von Gefahren für die Gesundheit der Bevölkerung und
  • der Sicherstellung der Leistungsfähigkeit der medizinischen, insbesondere krankenhausärztlicher (Intensiv-)Versorgung für die Bevölkerung

höher zu gewichten ist,

VG Düsseldorf erklärt Verbot der Schließung von Spielhallen im Zuge der Corona-Krise für rechtmäßig

Mit Beschluss vom 20.03.2020 – 7 L 575/20 – hat die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts (VG) Düsseldorf,

  • nachdem der Bürgermeister der Stadt Langenfeld auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes mit Allgemeinverfügung u.a. die generelle Schließung von Spielhallen bis zum 19.04.2020 angeordnet und
  • der Betreiber einer Spielhalle die Anordnung der aufschiebenden Wirkung seiner gleichzeitig gegen die Schließungsverfügung erhobenen Klage beantragt hatte,

entschieden, dass die Anordnung der Schließung von Spielhallen im Zuge der Corona-Krise

  • rechtmäßig

ist.

Begründet hat die Kammer dies damit, dass

  • das Ziel der Verzögerung der Ausbreitung des Corona-Virus nur durch einschneidende Maßnahmen erreicht werden könne,
  • die damit gewonnene Zeit erforderlich sei, um das Gesundheitssystem im Interesse des Gesundheits- und Lebensschutzes insbesondere vulnerabler (besonders schutzbedürftiger) Personengruppen leistungsfähig zu erhalten,
  • damit ferner voraussichtlich auch Zeit gewonnen werde, um Therapeutika und Impfstoffe zu entwickeln und

aufgrund dessen das öffentliche Interesse am Sofortvollzug der Anordnung kontaktreduzierender Maßnahmen

  • höher zu gewichten sei

als das wirtschaftliche Interesse des Spielhallenbetreibers,

  • zumal wirtschaftlichen Folgen wegen der zeitlich befristeten Schließungen durch zugesagte Finanzhilfen von Bund und Land ggf. Rechnung getragen werde (Quelle: Pressemitteilung des VG Düsseldorf).

BGH ändert seine Rechtsprechung zum Entschädigungsanspruch aus sog. Aufopferung dahingehend

…. dass bei der Verletzung des Körpers oder der Gesundheit infolge rechtmäßiger Behördenmaßnahmen auch Schmerzensgeld beansprucht werden kann.

Mit Urteil vom 07.09.2017 – III ZR 71/17 – hat der für das Recht der öffentlich-rechtlichen Ersatzleistungen zuständige III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) – unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung – entschieden, dass, wenn Jemand wegen eines rechtmäßigen hoheitlichen Eingriffs in Leben, körperliche Unversehrtheit oder Freiheit einen Anspruch auf Entschädigung aus sog. Aufopferung hat,

  • beispielsweise weil er bei einer Fahndung nach einem Tatverdächtigen aufgrund der Täterbeschreibung von Polizeibeamten für den gesuchten mutmaßlichen Täter gehalten und
  • bei der von den Polizeibeamten deswegen gegen ihn rechtmäßigen unmittelbaren Zwangsanwendung zur Durchsetzung der Identitätsfeststellung gemäß § 163b Abs. 1 Strafprozessordnung (StPO) verletzt worden ist,

dieser Anspruch auch einen Schmerzensgeldanspruch umfasst,

  • d.h., in dem obigen Beispielsfall der bei der rechtmäßigen Polizeimaßnahme Verletzte vom Staat
    • nicht nur einen Ausgleich für den aufgrund der Verletzung erlittenen Vermögensschadens verlangen kann,
    • sondern auch ein Schmerzensgeld (Quelle: Pressemitteilung des BGH vom 11.09.2017 – Nr. 139/2017 –).