VG Düsseldorf entscheidet: Auf einem Carsharing-Parkplatz abgestellte Privatfahrzeuge dürfen kostenpflichtig abgeschleppt werden

VG Düsseldorf entscheidet: Auf einem Carsharing-Parkplatz abgestellte Privatfahrzeuge dürfen kostenpflichtig abgeschleppt werden

Mit Urteil vom 20.02.2024 – 14 K 491/23 – hat die 14. Kammer des Verwaltungsgerichts (VG) Düsseldorf in einem Fall, in dem eine Fahrzeugführerin ihren Pkw auf einer durch Verkehrsschilder 

  • als Parkplatz für Carsharing-Fahrzeuge 

gekennzeichneten Straßenfläche abgestellt hatte, von einem Mitarbeiter der Verkehrsüberwachung der Stadt

  • nach Feststellung des Verstoßes  

ein Abschleppunternehmen mit dem Abschleppen des Pkws beauftragt und kurz vor dem Eintreffen des Abschleppwagens der Pkw von der 

  • zwischenzeitlich erschienenen 

Fahrzeugführerin entfernt worden war, entschieden, dass 

  • die durch den Mitarbeiter der Verkehrsüberwachung der Stadt 

erfolgte Beauftragung des Abschleppwagens rechtmäßig war und die Fahrzeugführerin 

  • die Kosten der Leerfahrt des Abschleppwagens sowie 
  • die von der Stadt festgesetzte Verwaltungsgebühr 

zahlen muss.

Die Beauftragung des Abschleppunternehmens mit dem Abschleppen des Pkws war danach rechtmäßig, weil ein Fahrzeug, das auf einem 

  • nach der Beschilderung 

ausschließlich Carsharing-Fahrzeugen vorbehaltenen Parkplatz steht, 

  • aber nicht am Carsharing teilnimmt, 

so betrachtet wird, 

  • als wenn es in einem absoluten Halteverbot stünde, 

die Funktion der Parkplätze für Carsharing-Fahrzeuge nur dann gewährleistet ist, wenn sie 

  • jederzeit von nicht parkberechtigten Fahrzeugen freigehalten werden,

deswegen unabhängig davon, 

  • ob durch das verbotswidrige Abstellen konkret ein bevorrechtigtes Carsharing-Fahrzeug am Parken gehindert wurde, 

das Abschleppen verhältnismäßig und unter dem Gesichtspunkt, 

  • dass von einem zu Unrecht auf einem Carsharing-Parkplatz abgestellten Fahrzeug eine negative Vorbildwirkung für andere Kraftfahrer ausgeht,

auch gerechtfertigt ist (Quelle: Pressemitteilung des VG Düsseldorf).