…. kann, wenn er sich dabei verletzt, keinen Schadensersatz vom Bewirtschafter des Waldes verlangen.
Mit Beschluss vom 08.09.2022 – 1 U 258/21 – hat das Pfälzische Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken in einem Fall, in dem ein Mann,
- beim Ausführen seines Hundes im Wald,
nachdem der Hund auf einen
- neben dem Wanderweg befindlichen, aus mehreren nebeneinander und übereinander gestapelten Holzstämmen bestehenden
sogenannten Holzpolter geklettert war und sich dort die Hundeleine verfangen hatte,
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