Tag zurücktreten

Wichtig zu wissen für Reiter, die ein Pferd, das leicht zu handhaben sein soll, kaufen möchten

Mit Urteil vom 01.02.2018 – 1 U 51/16 hat das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg entschieden, dass eine Reiterin/ein Reiter, die/der ein Pferd gekauft hat,

  • das gemäß der zwischen den Kaufvertragsparteien getroffenen Beschaffenheitsvereinbarung als umgängliches, leichttrittiges sowie lektionssicheres Lehrpferd geeignet sein sollte,

vom Kaufvertrag zurücktreten kann, wenn sich in der Folgezeit herausstellt,

  • dass das Pferd nicht einfach zu handhaben ist,
  • sondern es sich um ein sehr sensibles Tier handelt, für dessen Handhabung besondere Erfahrungen notwendig und das für einen Reitanfänger ungeeignet ist und
  • dies der Reiterin/dem Reiter vor Abschluss des Kaufvertrages nicht aufgrund grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben ist.

Begründet hat das OLG dies damit, dass in einem solchen Fall das Pferd nicht der getroffenen Beschaffenheitsvereinbarung entspricht und

  • da die Parteien sich auf den Verkauf dieses bestimmten Pferdes und nicht auf die Lieferung eines quasi „austauschbaren“ Pferdes geeinigt haben,

dem Verkäufer auch keine Frist zur Nacherfüllung gesetzt werden muss (Quelle: Pressemitteilung des OLG Oldenburg vom 18.06.2018).

AG München entscheidet, was darunter zu verstehen ist, wenn Autofelgen mit der Zusage „passend für“

…. zum Kauf angeboten werden.

Mit Urteil vom 18.10.2017 – 242 C 5795/17 – hat das Amtsgericht (AG) München entschieden, dass, wenn Autofelgen zum Kauf angeboten werden und

  • in dem Verkaufsangebot angegeben wird,
  • dass diese für eine bestimmte Fahrzeugklasse „passen“,

der Verkäufer einem potentiellen Käufer damit

  • nicht nur zusagt, dass die Felgen für die Fahrzeuge der angegebenen Klasse ohne Weiteres geeignet sind,
  • sondern auch, dass die Felgen
    • bei Fahrzeugen dieser Klasse ohne weitere zulassungsrechtliche Prüfung verwendet werden dürfen und
    • kein besonderes Zulassungsverfahren mehr durchlaufen werden müssen.

Sollten in einem solchen Fall die Felgen bei bestimmten Modellen der angegebenen Fahrzeugklasse erst nach einer weiteren zulassungsrechtlichen Prüfung gefahren werden dürfen, können Käufer danach somit,

  • wegen Fehlens der vereinbarten Beschaffenheit,
  • auch dann, wenn der Verkauf unter Ausschluss der Gewährleistung erfolgt ist,

vom Kaufvertrag zurücktreten und die Rückzahlung des Kaufpreises vom Verkäufer, Zug um Zug gegen Rückgabe der von ihm erworbenen Felgen, verlangen, weil

  • bei einer zugleich vereinbarten bestimmten Beschaffenheit der Kaufsache und
  • einem pauschalen Ausschluss der Sachmängelgewährleistung,

der Haftungsausschluss regelmäßig nicht für die fehlende vereinbarte Beschaffenheit gilt (Quelle: Pressemitteilung des AG München vom 06.04.2018).

OLG Hamm entscheidet wann Insektenbefall bei einer zu Wohnzwecken erworbenen Immobilie einen Mangel begründet

…. und wann (noch) nicht.

Mit Urteil vom 12.06.2017 – 22 U 64/16 – hat der 22. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm entschieden, dass, wer eine gebrauchte Eigentumswohnung kauft und nach der Übergabe feststellt,

  • dass die Wohnung nicht (völlig) frei von Silberfischchen ist und
  • auch bei der Übergabe nicht war,

deswegen nicht vom Kaufvertrag zurücktreten kann.

Begründet hat der Senat dies damit, dass

  • ein gewisser Grundbestand von Silberfischchen in genutzten Wohnungen nicht unüblich sei,
  • ein Käufer deshalb eine völlige Freiheit von Silberfischchen nicht als übliche Beschaffenheit erwarten könne und
  • von Silberfischchen auch grundsätzlich keine Gesundheitsgefahr ausgehe, die ihr Vorhandensein schon in geringster Anzahl als mit dem vertraglich vorausgesetzten Wohnzweck unvereinbar erscheinen lassen.

Ein Mangel liegt bei Vorhandensein von Insekten in einer Wohnung nach der Entscheidung des Senats erst dann vor, wenn

  • sich die Wohnung deswegen nicht mehr zum Wohnen eignet oder
  • eine für Wohnungen unübliche Beschaffenheit aufweist, mit der ein Käufer nicht rechnen muss (Quelle: Pressemitteilung des OLG Hamm vom 19.07.2017).