Tag Regulierung

LG Koblenz entscheidet: Ist ein Autofahrer aufgrund behauptetem, aber nicht zur Überzeugung des Gerichts feststehenden Wildwechsels 

…. in den Graben gefahren, muss die Teilkaskoversicherung den am Fahrzeug entstandenen Sachschaden nicht regulieren. 

Mit Urteil vom 31.05.2023 – 10 O 227/22 – hat die 10. Zivilkammer des Landgerichts (LG) Koblenz die Klage der Eigentümerin eines 

  • teilkaskoversicherten

PKW Daimler-Chrysler Modell 300 c abgewiesen, deren Ehemann mit ihrem Fahrzeug

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Wer mit seinem Kfz unter Alkohol- oder Drogeneinfluss einen Unfall mit Fremdschaden verursacht, sollte wissen,

…. dass er, neben strafrechtlichen Konsequenzen, auch mit Regressansprüchen seiner Kfz-Haftpflichtversicherung rechnen muss.

Mit Urteil vom 16.07.2020 – 565 C 2401/20 – hat das Amtsgericht (AG) Hannover in einem Fall, in dem ein PKW-Fahrer, 

  • nach dem Konsum von Marihuana, mit 8,8 ng/ml Tetrahydrocannabiol (THC) im Blut und 
  • unter Missachtung der Vorfahrt eines anderen, 

ein Verkehrsunfall mit Fremdsachschaden in Höhe von 2.000 Euro verursacht 

  • und seine Kfz-Haftpflichtversicherung den Fremdschaden reguliert 

hatte, entschieden, dass die Kfz-Haftpflichtversicherung von dem Unfallverursacher, 

  • also ihrem Versicherungsnehmer, 

die im Rahmen der Fremdschadensregulierung aufgewendeten 2.000 Euro zurückfordern kann.

Begründet hat das AG dies damit, dass 

  • nach den Versicherungsbedingungen das haftpflichtversicherte Fahrzeug nicht gefahren werden darf, wenn der Fahrer durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen,

von dem Versicherungsnehmer diese Pflicht verletzt worden ist, weil er, was sich, 

  • aus der Menge des in seinem Blut festgestellten THC,
  • seinen, laut Angaben der unfallaufnehmenden Polizeibeamten, stark geröteten sowie wässrigen Augen, den Tremor in den Händen sowie den Horizontalnystagmus und 
  • dem zu späten Erkennen des sich nähernden Vorfahrtsberechtigten, 

ergebe, zum Unfallzeitpunkt in Folge Genusses berauschender Mittel 

  • relativ fahruntüchtig und somit 

nicht in der Lage war, das Fahrzeug sicher zu führen und 

  • nach den Versicherungsbedingungen 

Folge der Pflichtverletzung ist, dass  

  • zu Gunsten des Kfz-Haftpflichtversicherers bezüglich der Regulierung des Unfalls im Innenverhältnis zu ihrem Versicherungsnehmer 

Leistungsfreiheit in Höhe von 5.000 Euro besteht (Quelle: Pressemitteilung des AG Hannover).

Wichtig zu wissen für Versicherungsnehmer, wenn die Diebstahlsversicherung die Schadensregulierung unter Berufung

…. darauf, dass der Diebstahl nur vorgetäuscht sei, verweigert.

Mit Urteil vom 08.07.2020 – 11 U 151/19 – hat der 11. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Braunschweig entschieden, dass einem Versicherungsnehmer 

  • bei dem (von ihm zu führenden) Nachweis eines Diebstahls 

Beweiserleichterungen zugute kommen und er, 

  • nachdem die Täter bei einem Diebstahl naturgemäß unbeobachtet bleiben wollen,

nur ein Mindestmaß an Tatsachen beweisen muss, die 

  • nach der Lebenserfahrung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit 

den Schluss auf die Entwendung zulassen.

In dem der Entscheidung zugrunde liegendem Fall, in dem ein Versicherungsnehmer, weil aus seiner Lagerhalle, 

  • die mit einem vier Meter hohen Tor, über dem sich eine ca. 30 cm große Lücke befand, verschlossen war, 

Fahr- und Werkzeuge im Wert von rund 30.000 Euro fehlten, 

  • Anzeige wegen Diebstahls erstattet sowie 

den Schaden seiner Versicherung gemeldet, diese die Schadensregulierung  

  • aber unter Berufung darauf, dass der Diebstahl nur vorgetäuscht wäre,

abgelehnt hatte, ist die Versicherung vom Senat zur Zahlung verurteilt worden.

Begründet hat der Senat dies damit, dass nach den Feststellungen des mit der Begutachtung beauftragten Sachverständigen, die Diebe 

  • zu der vier Meter hohen Lücke über dem Tor hinaufklettern, 
  • durch diese Lücke in die Halle einsteigen, 
  • das Tor von innen aufmachen sowie 

Fahr- und Werkzeuge entwenden und anschließend das Tor,

  • um den Diebstahl möglichst lange zu verheimlichen,

wieder zuziehen konnten, es damit dem Versicherungsnehmer gelungen war, Umstände nachzuweisen, die 

  • nach der Lebenserfahrung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit 

den Schluss auf eine Entwendung der Fahr- und Werkzeuge zulassen, 

  • das Belassen einer Lücke von ca. 30 cm über einem vier Meter hohen Tor auch nicht grob fahrlässig gewesen 

und die Versicherung nicht habe nachweisen können, dass der Einsteigediebstahl nur vorgetäuscht worden sei (Quelle: Pressemitteilung des OLG Braunschweig).

Wichtig zu wissen für Wohnungsvermieter und Mieter, wenn von Mietern fahrlässig ein Brandschaden

…. verursacht worden ist.

Mit Urteil vom 17.05.2018 – 412 C 24937/17 – hat das Amtsgericht (AG) München darauf hingewiesen, dass Wohnungsmieter,

  • die fahrlässig einen Brandschaden verursacht haben,

von einem dadurch geschädigten Vermieter,

  • der die Kosten für seine Wohngebäudeversicherung auf die Mieter umgelegt hat,

nicht auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden können, sondern dass Vermieter in solchen Fällen,

  • sofern sie nicht ausnahmsweise ein berechtigtes Interesse an einem Schadensausgleich durch den Mieter haben,

verpflichtet sind,

  • ihre Wohngebäudeversicherung zur Regulierung heranzuziehen,
  • von der der Mieter regelmäßig auch nicht in Regress genommen werden kann.

Verletzt ein Vermieter diese Pflicht,