LG Koblenz entscheidet: Ist ein Autofahrer aufgrund behauptetem, aber nicht zur Überzeugung des Gerichts feststehenden Wildwechsels 

LG Koblenz entscheidet: Ist ein Autofahrer aufgrund behauptetem, aber nicht zur Überzeugung des Gerichts feststehenden Wildwechsels 

…. in den Graben gefahren, muss die Teilkaskoversicherung den am Fahrzeug entstandenen Sachschaden nicht regulieren. 

Mit Urteil vom 31.05.2023 – 10 O 227/22 – hat die 10. Zivilkammer des Landgerichts (LG) Koblenz die Klage der Eigentümerin eines 

  • teilkaskoversicherten

PKW Daimler-Chrysler Modell 300 c abgewiesen, deren Ehemann mit ihrem Fahrzeug

  • auf einer durch ein Waldstück führenden Kreisstraße auf nasser Fahrbahn in den Graben gerutscht und 
  • dort mit einem Baumstumpf kollidiert war,

die behauptet hatte, dass es zu dem Unfall deshalb gekommen sei, weil 

  • ihrem Ehemann in dem Waldstück unvermittelt ein Reh von rechts kommend vor das Auto gelaufen sei,
  • dieser zur Vermeidung eines direkten Frontalzusammenstoßes mit dem Tier, eine Vollbremsung habe durchführen müssen,
  • deswegen das Reh auch nur vom Auto touchiert worden sei sowie danach habe flüchten können

und die die Teilkaskoversicherung,

  • von der der behauptete Unfallhergang bestritten worden war,   

auf Regulierung des 

  • bei dem Unfall 

an ihren Fahrzeug entstandenen Sachschaden (wirtschaftlicher Totalschaden) in Höhe von 6.522,68 € verklagt hatte.

Maßgebend für die Klageabweisung war, dass die Klägerin 

  • nicht beweisen 

konnte, dass dem Unfallereignis 

  • tatsächlich

ein Wildunfall zugrunde lag. 

Objektive Anhaltspunkte dafür, dass es 

  • zu einem Wildunfall im Sinne einer Berührung des klägerischen Fahrzeugs mit einem Wildtier 

gekommen war, fehlten, da die angehörten Zeugen, 

  • von denen das Fahrzeug nach dem Unfall inspiziert worden war, 

keine Spuren eines stattgehabten Wildunfalls am klägerischen Fahrzeug 

  • wie Blut, Sekret, Wildhaare oder ähnliches 

hatten feststellen können, 

  • die die Behauptung der Klägerin hätte stützen können

und die Angaben des als Zeugen vernommenen 

  • Ehemanns der Klägerin 

allein waren der Kammer zur 

  • Gewinnung der Überzeugung, 

dass der Unfall, wie von der Klägerin behauptet, stattgefunden hat, 

Was man dazu wissen muss:
Das Gericht entscheidet gemäß § 286 Zivilprozessordnung (ZPO) unter Berücksichtigung 

  • des gesamten Inhalts der Verhandlungen und 
  • des Ergebnisses einer etwaigen Beweisaufnahme 

nach freier Überzeugung, ob eine 

  • tatsächliche

Behauptung

  • für wahr oder 
  • für nicht wahr 

zu erachten ist, hat die Gründe, die für seine Überzeugung 

  • leitend

gewesen sind, im Urteil anzugeben und ist an 

  • gesetzliche Beweisregeln 

nur in den durch die ZPO bezeichneten Fällen gebunden.


Warning: Undefined variable $user_ID in /is/htdocs/wp1087826_EK6QR6X9JJ/www/haerlein.de/wordpress/wp-content/themes/arilewp-pro/comments.php on line 45

You must be <a href="https://www.haerlein.de/wp-login.php?redirect_to=https%3A%2F%2Fwww.haerlein.de%2Flg-koblenz-entscheidet-ist-ein-autofahrer-aufgrund-behauptetem-aber-nicht-zur-ueberzeugung-des-gerichts-feststehenden-wildwechsels%2F">logged in</a> to post a comment