Wichtig zu wissen für Wohnungsvermieter und Mieter, wenn von Mietern fahrlässig ein Brandschaden

…. verursacht worden ist.

Mit Urteil vom 17.05.2018 – 412 C 24937/17 – hat das Amtsgericht (AG) München darauf hingewiesen, dass Wohnungsmieter,

  • die fahrlässig einen Brandschaden verursacht haben,

von einem dadurch geschädigten Vermieter,

  • der die Kosten für seine Wohngebäudeversicherung auf die Mieter umgelegt hat,

nicht auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden können, sondern dass Vermieter in solchen Fällen,

  • sofern sie nicht ausnahmsweise ein berechtigtes Interesse an einem Schadensausgleich durch den Mieter haben,

verpflichtet sind,

  • ihre Wohngebäudeversicherung zur Regulierung heranzuziehen,
  • von der der Mieter regelmäßig auch nicht in Regress genommen werden kann.

Verletzt ein Vermieter diese Pflicht,


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