…. verursacht worden ist.
Mit Urteil vom 17.05.2018 – 412 C 24937/17 – hat das Amtsgericht (AG) München darauf hingewiesen, dass Wohnungsmieter,
- die fahrlässig einen Brandschaden verursacht haben,
von einem dadurch geschädigten Vermieter,
- der die Kosten für seine Wohngebäudeversicherung auf die Mieter umgelegt hat,
nicht auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden können, sondern dass Vermieter in solchen Fällen,
- sofern sie nicht ausnahmsweise ein berechtigtes Interesse an einem Schadensausgleich durch den Mieter haben,
verpflichtet sind,
- ihre Wohngebäudeversicherung zur Regulierung heranzuziehen,
- von der der Mieter regelmäßig auch nicht in Regress genommen werden kann.
Verletzt ein Vermieter diese Pflicht,
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