Tag Reichweite

Wichtig zu wissen für Verkäufer und Käufer von Oldtimern

Am 10.04.2024 will der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in dem Verfahren VIII ZR 161/23 über die 

  • Reichweite eines vertraglichen Gewährleistungsausschlusses beim Kauf eines Oldtimers 

entscheiden.

Und darum geht es:
Der Kläger erwarb im März 2021 im Rahmen eines 

  • Privatverkaufs

von dem Beklagten einen

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OLG Celle entscheidet: Haben Mütter kurz nach der Geburt während des „Bondings“ keine (Alarm)Klingel in Reichweite

…. liegt ein grob fehlerhaftes Handeln des Krankenhauses und ggf. auch der Hebamme vor. 

Mit Urteil vom 20.09.2021 – 1 U 32/20 – hat der 1. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Celle in einem Fall, in dem, nach einer 

  • im Wesentlichen komplikationsfreien 

Geburt,

  • um der Mutter im Kreissaal zum „Bonden“ mit ihrem Baby Gelegenheit zu geben,

die Hebamme beide allein gelassen hatte und die Mutter,

  • als sich ihr Baby kurze Zeit später nicht mehr regte,

Hilfe herbeirufen wollte, aber nicht gleich konnte, weil 

  • sich an ihrem Bett keine Klingel befand und 
  • sie infolge der Geburt zunächst nicht aufstehen konnte, 

so dass erst nach 

  • rund 15 Minuten 

das Kind untersucht und festgestellt wurde, dass es unter einer Atemdepression („Fast-Kindstod“) litt, die, 

  • trotz unverzüglicher Behandlung und Reanimation nach Feststellung der Atemdepression,  

zu einer schweren Hirnschädigung bei dem Kind führte, entschieden, dass das Kind 

  • wegen der erlittenen und verbleibenden Gesundheitsschäden, 

gegen die Hebamme und das Krankenhaus Anspruch auf 

  • Schmerzensgeld sowie 
  • Ersatz der materiellen Schäden 

hat.

Begründet hat der Senat dies damit, dass Mütter in dieser Phase der zweiten Lebensstunde des Babys,

  • weil sie da noch nicht stets in der Lage sind, selbstständig das Bett zu verlassen, um Hilfe zu holen,

die Möglichkeit haben müsse, eine Hebamme 

  • beispielsweise mit einer in ihrer Reichweite befindlicher Klingel 

zu alarmieren, ohne aus ihrem Bett aufzustehen und dass,

  • wenn eine solche Alarmierungsmöglichkeit, wie hier, fehlt, 

dies ein grober (Behandlungs)Fehler ist, der einem Arzt bzw. einer Hebamme 

Über die Höhe des Schmerzensgeldes und der Ersatzansprüche muss nun das Landgericht (LG) Hannover entscheiden.