Wenn Alkohol während der Schwangerschaft das ungeborene Kind schädigt

Wenn Alkohol während der Schwangerschaft das ungeborene Kind schädigt

Hat Alkoholkonsum einer Mutter während der Schwangerschaft zu Schädigungen des ungeborenen Kindes, den Fetalen Alkoholspektrumstörungen (FASD) geführt, hat das Kind keinen Anspruch auf eine Versorgung nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG).

Das hat das Sozialgericht (SG) Düsseldorf mit Urteil vom 08.12.2015 – S 1 VG 83/14 – entschieden und die Klage eines 58-Jährigen abgewiesen,

  • bei dem eine fetale Alkoholspektrumstörungen (FASD) festgestellt worden war und
  • der wegen des Alkoholkonsums seiner Mutter während der Schwangerschaft vom Landschaftsverband Rheinland eine Versorgung nach dem OEG wollte.

 

Begründet hat das SG seine – noch nicht rechtskräftige – Entscheidung damit, dass ein Anspruch auf Versorgung nach § 1 Abs. 1 OEG eine infolge eines vorsätzlichen, rechtswidrigen tätlichen Angriffs erlittene gesundheitliche Schädigung voraussetzt und diese Voraussetzung, dass der Kläger Opfer eines vorsätzlichen rechtswidrigen tätlichen Angriffs geworden ist hier nicht vorgelegen habe, da

  • Alkoholkonsum einer Mutter während der Schwangerschaft keine Straftat sei,
  • die Leibesfrucht nicht Opfer einer Körperverletzung sein könne,
  • nur das ungeborene Leben selbst strafrechtlich geschützt sei und
  • der Versuch eines illegalen Schwangerschaftsabbruchs durch die Mutter des Klägers hier nicht festzustellen gewesen sei.

 

Das hat die Pressestelle des Sozialgerichts Düsseldorf mitgeteilt.

 


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