Ersten Mandanten wurde nun auch vom Kraftfahrtbundesamt die Stilllegung der Fahrzeuge konkret angedroht. Bisher hatten lediglich Volkswagen, Skoda, Audi und Seat abstrakt derartige Maßnahmen in den Raum gestellt. Konkretisiert wurden diese jedoch nicht, was wohl darauf zurückzuführen sein dürfte, dass VW, Skoda, Audi und Seat bis heute immer noch versuchen die Mangelhaftigkeit der Fahrzeuge abzustreiten.
Durch die Stillegungsandrohung des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) hat die ganze Thematik nun jedoch eine neue Ebene erreicht. Zwar hatten die meisten Gerichte ohnehin bereits eine Mangelhaftigkeit der Fahrzeuge angenommen. Durch die behördlichen Schreiben manifestiert sich diese jedoch noch weiter.
Nachdem die Folgen und die konkrete Funktionsweise der von VW versuchten Softwareänderung bis heute nicht feststehen, kommt der Kunde damit in eine konkrete Zwickmühle. Lässt er Veränderungen an dem Fahrzeug vornehmen, deren langfristige Auswirkungen er nicht kennt. Oder riskiert er die Stilllegung des Fahrzeuges. Möglicherweise lassen sich behördliche Maßnahmen vermeiden, wenn man belegen kann, dass man gegen den Hersteller und/oder den Verkäufer des Fahrzeuges vorgegangen ist.

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