Tag Bestehen

OLG Oldenburg entscheidet: Bei einem schuldrechtlichen Wohnrecht kann der Wohnberechtigte, wenn das Haus verkauft wird, an

…. einer Klage auf Feststellung des Bestehens eines Wohnrechts ein sog. Feststellungsinteresse haben.

Mit Beschlüssen vom 27.04.2023 und 22.06.2023 – 8 U 174/22 – hat der 8. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Oldenburg in einem Fall, in dem die Ehefrau und ihre beiden Töchter, 

  • die gemeinsam Erben ihres verstorbenen Ehemannes und Vaters waren, 

sich mit dem Enkel des Verstorbenen über den Verkauf des Hauses,

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Wichtig zu wissen für Arbeitnehmer, wenn zwischen ihnen und ihrem ehemaligen Arbeitgeber streitig ist,

…. ihre tatsächliche Beschäftigung bei ihm und somit ihre Versicherungspflicht als Arbeitnehmer bzw. ob sie 

  • zur Sozialversicherung hätten angemeldet und 
  • Beiträge für bestimmte Beschäftigungszeiträume hätten entrichtet werden müssen. 

Mit Urteil vom 29.11.2019 – S 19 KR 2794/17 – hat das Sozialgericht (SG) Stuttgart darauf hingewiesen, dass Arbeitnehmer, die mit ihrem ehemaligen Arbeitgeber 

  • über das Bestehen der Versicherungs- und der Beitragspflicht auf Grund von Beschäftigungsverhältnissen

streiten und

  • die Anmeldung zur Sozialversicherung sowie 
  • die Entrichtung entsprechender Beiträge für bestimmte Zeiträume 

begehren, können und müssen ggf. bei der Einzugsstelle, 

  • die gemäß § 28h Abs. 2 Sozialgesetzbuch Viertes Buch (SGB IV) über die Versicherungspflicht und Beitragshöhe in der Kranken-, Pflege und Rentenversicherung durch Verwaltungsakt zu entscheiden hat,  

beantragen, 

  • das Beitragseinzugsverfahren gegen den ehemaligen Arbeitgeber einzuleiten.

Allein die Einzugsstelle ist auch,

  • sollte der Antrag auf Einleitung des Beitragseinzugsverfahren erfolglos bleiben 

die richtige Klagegegnerin, wenn der Arbeitnehmer Klage auf Verpflichtung zum Beitragseinzug erheben will.

  • In diesem Rechtsstreit gegen die Einzugsstelle werden der Arbeitgeber und der Rentenversicherungsträger beigeladen. 

Eine 

  • gegen den früheren Arbeitgeber 

gerichtete Verpflichtungsklage 

  • auf Abgabe einer berichtigten Meldung und 
  • auf Zahlung von Beiträgen an die Einzugsstelle bzw. eine Feststellungsklage auf Bestehen von Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken- oder Rentenversicherung 

ist dagegen unzulässig (Quelle: Pressemitteilung des SG Stuttgart).

Kann, wenn ein Familien-PKW von einem Ehegatten seit der Trennung allein genutzt wird, der andere Ehegatte

…. eine Nutzungsentschädigung verlangen und was ist Voraussetzung hierfür?

Während bestehender ehelicher Lebensgemeinschaft (§ 1353 Abs. 1 S. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)),

  • d.h. vor Beginn des Getrenntlebens i.S.d. § 1567 Abs. 1 BGB,

sind wegen des wechselseitigen Rechts der Eheleute auf (kostenfreie) Mitbenutzung von Haushaltsgegenständen,

  • zu denen auch ein PKW gehört, bei dem es sich um das einzige Familienfahrzeug handelt,

Entschädigungsansprüche wegen der Nutzung,

  • ungeachtet der konkreten Eigentumsverhältnisse an der Sache,

ausgeschlossen.

  • Dagegen kann nach der Trennung der Eheleute ein Ehegatte von dem anderen nach § 1361 a Abs. 3 S. 2 BGB grundsätzlich eine Vergütung für die Alleinnutzung eines Familien-Pkw verlangen.

Voraussetzung

  • für das Entstehen eines solchen Vergütungsanspruchs und
  • dafür, dass ein entsprechendes Verfahren nach der Trennung der Eheleute eingeleitet werden kann,

ist allerdings, dass

  • dem Ehegatten, der den Vergütungsanspruch geltend macht, auf seinen von ihm zu stellenden Antrag hin, von dem Gericht das Fahrzeug zugewiesen und
  • der andere Ehegatte zuvor (erfolglos) zur Zahlung aufgefordert worden ist.

Darauf hat der 4. Senat für Familiensachen des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt mit Beschluss vom 06.07.2018 – 4 WF 73/18 – hingewiesen.

Können gegen Fußballfans bundesweite Stadionverbote verhängt werden und

…. wann ist ein solcher Ausspruch gerechtfertigt?

Mit Urteil vom 07. 09. 2017 – 1 U 175/16 – hat der 1. Senat des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am Main entschieden, dass ein bundesweites (befristetes) Stadionverbot gerechtfertigt ist, wenn

  • das bisherige Verhalten von Fußballfans besorgen lässt,
  • dass sie bei künftigen Spielen sicherheitsrelevante Störungen verursachen werden.

Begründet hat der Senat dies damit, dass

  • der Ausspruch eines bundesweiten Stadionverbots vom Hausrecht des Veranstalters gedeckt ist, wenn ein sachlicher Grund hierfür vorliegt und

ein solcher sachlicher Grund dann gegeben ist, wenn

  • aufgrund von objektiven Tatsachen, nicht aufgrund bloßer subjektiver Befürchtungen,

die Gefahr besteht,

  • dass künftige Störungen durch die betreffenden Personen zu besorgen sind,
  • wobei das Bestehen einer solchen Gefahr, wegen der präventiven Wirkung die Stadionverbote bezwecken, bei vorangegangenen rechtswidrigen Beeinträchtigungen regelmäßig vermutet wird (Quelle: Pressemitteilung des OLG Frankfurt am Main vom 21.09.2017).