Tag Dieselfahrzeuge

Dieselgate: EuGH entscheidet, dass es sich bei dem sog. Thermofenster um eine unzulässige Abschalteinrichtung handelt 

Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat 

entschieden, dass eine Software für Dieselfahrzeuge, die die 

  • Einhaltung der Emissionsgrenzwerte 

nur gewährleistet, wenn 

  • die Außentemperatur zwischen 15 und 33 Grad Celsius liegt und 
  • der Fahrbetrieb unterhalb von 1 000 Höhenmetern erfolgt,

grundsätzlich eine nach Art. 5 Abs. 2 der Verordnung Nr. 715/2007

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Dieselgate: BGH hat Verhandlungstermin vom 27.10.2020 im Dieselverfahren gegen die Daimler AG aufgehoben und

…. in einem anderen Verfahren mit ähnlicher rechtlicher Problematik Verhandlungstermin auf 14.12.2020 bestimmt. 

Der unter anderem für das Recht der unerlaubten Handlungen zuständige VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat den Termin vom 27.10.2020 aufgehoben, in dem er über eine Klage 

  • gegen die Daimler AG auf Schadensersatz 

wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verhandeln wollte, die 

  • von einem Fahrzeugkäufer  

mit der Begründung erhoben worden war, dass der von ihm am 04.02.2017 von einem privaten Verkäufer zu einem Preis von 13.000,- € erworbene, gebrauchte Mercedes-Benz C 220 CDI von der Fahrzeugherstellerin, der Daimler AG,

  • mit eine unzulässige Abschalteinrichtung in Gestalt eines sog. Thermofensters ausgestattet worden sei. 

Termin zur Verhandlung in einem anderen Verfahren mit ähnlicher rechtlicher Problematik hat der BGH anberaumt auf 14.12.2020.

In diesem Verfahren verlangt der Käufer, 

  • der am 11.02.2016 von einem Vertragshändler der beklagten Daimler AG ein gebrauchtes Kraftfahrzeug vom Typ Mercedes-Benz E 350 CDI erworben hat, 

von der Daimler AG 

  • die Erstattung des gezahlten Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des Fahrzeugs,

mit der Begründung, dass das Fahrzeug über eine unzulässige Abschalteinrichtung in Gestalt eines sog. Thermofensters verfüge, die durch eine Reduzierung der Abgasrückführung bei kühleren Temperaturen bewirke, dass  

  • die gesetzlichen Emissionsgrenzwerte zwar auf dem Prüfstand, nicht aber im normalen Fahrbetrieb eingehalten würden (Quelle: Pressemitteilung des BGH).

Besitzer eines PKW Mercedes Benz mit Dieselmotor, 

  • die ebenfalls Schadensersatzansprüche gegen die Daimler AG gerichtlich geltend machen möchten, 

beraten wir über das mögliche Vorgehen gern.

Dieselgate: BGH hat Termin anberaumt zur Verhandlung über Schadensersatzanspruch eines Fahrzeugkäufers gegen die Daimler AG

…. wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung durch Einsatz eines sogenannten „Thermofensters“ bei Dieselfahrzeugen.   

Am 27.10.2020 – VI ZR 162/20 – wird der unter anderem für das Recht der unerlaubten Handlungen zuständige VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) über einen Fall verhandeln, in dem ein Käufer

  • der am 04.02.2017 von einem privaten Verkäufer zu einem Preis von 13.000,- € einen gebrauchten Mercedes-Benz C 220 CDI mit einer Laufleistung von 69.838 km erworben hatte, 
  • der von der Daimler AG hergestellt und mit einem Dieselmotor der Baureihe OM 651, laut Typengenehmigung Schadstoffklasse Euro 5, ausgestattet worden war,  

die Daimler AG mit der Begründung, 

  • dass das Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Gestalt eines sog. Thermofensters aufgewiesen habe, 
  • das bewirke, dass die gesetzlichen Emissionsgrenzwerte zwar auf dem Prüfstand, nicht aber im normalen Fahrbetrieb eingehalten würden, 

auf 

  • Erstattung des für das Fahrzeug gezahlten Kaufpreises, abzüglich einer Nutzungsentschädigung Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des Fahrzeugs, 

verklagt hat (Quelle: Pressemitteilung des BGH).

Dieselgate: OVG Münster entscheidet, dass Halter von Dieselfahrzeugen zum Software-Update verpflichtet sind

Mit zwei Beschlüssen vom 17.08.2018 – 8 B 548/18, 8 B 865/18 – hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster darauf hingewiesen, dass Halter von Dieselfahrzeugen,

  • in die vom Hersteller eine, zu Abgasmanipulationen führende, unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und
  • deren Entfernung dem Hersteller vom Kraftfahrbundesamt aufgegeben worden ist, um die Übereinstimmung mit dem ursprünglich genehmigten Typ wiederherzustellen,

verpflichtet sind an ihren Fahrzeugen nach schriftlicher Aufforderung durch die Straßenverkehrsbehörden ein Software-Update vornehmen zu lassen, wenn

Betroffene Autobesitzer,

  • die wegen der Abgasmanipulation zivilrechtliche (Schadensersatz)Ansprüche gegen den Fahrzeugverkäufer oder -hersteller geltend machen wollen,

sollten sich deshalb rechtzeitig von einem Rechtsanwalt beraten lassen, ob es erforderlich ist,

  • ein selbstständiges Beweissicherungsverfahren, zur gerichtsverwertbaren Dokumentation des derzeitigen Zustands ihres Fahrzeuges, durchzuführen.

Dieselgate: VG Stuttgart stellt fest, dass Dieselfahrzeuge mit einer Abschalteinrichtung sich nicht

…. in vorschriftsmäßigem Zustand befinden.

Mit Beschluss vom 27.04.2018 – 8 K 1962/18 – hat das Verwaltungsgericht (VG) Stuttgart darauf hingewiesen, dass Fahrzeuge mit Dieselmotor,

  • in denen der Hersteller eine Abschalteinrichtung verbaut hat, die zu Abgasmanipulationen führt (sog. Schummelsoftware),

ohne Nachrüstung nicht der Typengenehmigung entsprechen, sich deshalb nicht in einem vorschriftsmäßigen Zustand befinden und

  • die zuständige Straßenverkehrsbehörde demzufolge berechtigt ist, den Betrieb der Fahrzeuge im öffentlichen Verkehr zu untersagen,
  • wenn die Fahrzeugeigentümer nicht an der Rückrufaktion des Herstellers teilnehmen und das Fahrzeug keinem Software-Update unterziehen (Quelle: Pressemitteilung des VG Stuttgart vom 27.06.2018).

Betroffene Autobesitzer,

  • die wegen einer Abgasmanipulation Schadensersatz von dem Fahrzeughersteller verlangen wollen,

sollten sich deshalb (rechtzeitig) von einem Rechtsanwalt beraten lassen, ob es erforderlich ist,

  • sein Fahrzeug unverändert zu lassen, es abzumelden und außerhalb des öffentlichen Straßenverkehrs zu lagern, um es für einen Sachverständigen vorzuhalten (wobei damit verbundene Kosten mit in einem gegen den Hersteller gerichteten Zivilverfahren geltend gemacht werden können)

bzw.

  • ein selbstständiges Beweissicherungsverfahren, zur gerichtsverwertbaren Dokumentation des derzeitigen Zustands seines Fahrzeuges, durchzuführen.

Dieselgate: VG Köln stellt fest, dass mit einer Abschalteinrichtung ausgestattete Dieselfahrzeuge sich nicht

…. in vorschriftsmäßigem Zustand befinden.

Mit Beschluss vom 29.05.2018 – 18 L 854 /18 – hat das Verwaltungsgericht (VG) Köln darauf hingewiesen, dass Fahrzeuge mit Dieselmotor,

  • in denen eine Abschalteinrichtung eingebaut ist,
    • die erkennt, ob sich ein Auto auf einem Prüfstand befindet,
    • nur dort den Stickoxidausstoß reguliert,
    • während die Abgaswerte im Fahrbetrieb auf der Straße sehr viel höher sind,

nicht der erteilten Typengenehmigung entsprechen, diese Fahrzeuge sich deshalb nicht in einem vorschriftsmäßigen Zustand befinden und

  • die zuständige Straßenverkehrsbehörde demzufolge berechtigt ist, von den Fahrzeugbesitzern Mängelbeseitigung zu verlangen.

Besitzer von Dieselfahrzeugen mit einer Abschalteinrichtung müssen nach dieser Entscheidung auf Aufforderung der Straßenverkehrsbehörde ein Software-Update durchführen lassen (Quelle: Pressemitteilung des VG Köln vom 30.05.2018).

Betroffene Autobesitzer,

  • die wegen einer Abgasmanipulation Schadensersatz von dem Fahrzeughersteller verlangen wollen,

sollten sich deshalb rechtzeitig von einem Rechtsanwalt beraten lassen, ob es erforderlich ist,

  • zur gerichtsverwertbaren Dokumentation des derzeitigen Zustands seines Fahrzeuges ein selbständiges Beweissicherungsverfahren durchzuführen.