Dieselgate: BGH hat Verhandlungstermin vom 27.10.2020 im Dieselverfahren gegen die Daimler AG aufgehoben und

Dieselgate: BGH hat Verhandlungstermin vom 27.10.2020 im Dieselverfahren gegen die Daimler AG aufgehoben und

…. in einem anderen Verfahren mit ähnlicher rechtlicher Problematik Verhandlungstermin auf 14.12.2020 bestimmt. 

Der unter anderem für das Recht der unerlaubten Handlungen zuständige VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat den Termin vom 27.10.2020 aufgehoben, in dem er über eine Klage 

  • gegen die Daimler AG auf Schadensersatz 

wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verhandeln wollte, die 

  • von einem Fahrzeugkäufer  

mit der Begründung erhoben worden war, dass der von ihm am 04.02.2017 von einem privaten Verkäufer zu einem Preis von 13.000,- € erworbene, gebrauchte Mercedes-Benz C 220 CDI von der Fahrzeugherstellerin, der Daimler AG,

  • mit eine unzulässige Abschalteinrichtung in Gestalt eines sog. Thermofensters ausgestattet worden sei. 

Termin zur Verhandlung in einem anderen Verfahren mit ähnlicher rechtlicher Problematik hat der BGH anberaumt auf 14.12.2020.

In diesem Verfahren verlangt der Käufer, 

  • der am 11.02.2016 von einem Vertragshändler der beklagten Daimler AG ein gebrauchtes Kraftfahrzeug vom Typ Mercedes-Benz E 350 CDI erworben hat, 

von der Daimler AG 

  • die Erstattung des gezahlten Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des Fahrzeugs,

mit der Begründung, dass das Fahrzeug über eine unzulässige Abschalteinrichtung in Gestalt eines sog. Thermofensters verfüge, die durch eine Reduzierung der Abgasrückführung bei kühleren Temperaturen bewirke, dass  

  • die gesetzlichen Emissionsgrenzwerte zwar auf dem Prüfstand, nicht aber im normalen Fahrbetrieb eingehalten würden (Quelle: Pressemitteilung des BGH).

Besitzer eines PKW Mercedes Benz mit Dieselmotor, 

  • die ebenfalls Schadensersatzansprüche gegen die Daimler AG gerichtlich geltend machen möchten, 

beraten wir über das mögliche Vorgehen gern.


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