Dieselgate: VG Köln stellt fest, dass mit einer Abschalteinrichtung ausgestattete Dieselfahrzeuge sich nicht

Dieselgate: VG Köln stellt fest, dass mit einer Abschalteinrichtung ausgestattete Dieselfahrzeuge sich nicht

…. in vorschriftsmäßigem Zustand befinden.

Mit Beschluss vom 29.05.2018 – 18 L 854 /18 – hat das Verwaltungsgericht (VG) Köln darauf hingewiesen, dass Fahrzeuge mit Dieselmotor,

  • in denen eine Abschalteinrichtung eingebaut ist,
    • die erkennt, ob sich ein Auto auf einem Prüfstand befindet,
    • nur dort den Stickoxidausstoß reguliert,
    • während die Abgaswerte im Fahrbetrieb auf der Straße sehr viel höher sind,

nicht der erteilten Typengenehmigung entsprechen, diese Fahrzeuge sich deshalb nicht in einem vorschriftsmäßigen Zustand befinden und

  • die zuständige Straßenverkehrsbehörde demzufolge berechtigt ist, von den Fahrzeugbesitzern Mängelbeseitigung zu verlangen.

Besitzer von Dieselfahrzeugen mit einer Abschalteinrichtung müssen nach dieser Entscheidung auf Aufforderung der Straßenverkehrsbehörde ein Software-Update durchführen lassen (Quelle: Pressemitteilung des VG Köln vom 30.05.2018).

Betroffene Autobesitzer,

  • die wegen einer Abgasmanipulation Schadensersatz von dem Fahrzeughersteller verlangen wollen,

sollten sich deshalb rechtzeitig von einem Rechtsanwalt beraten lassen, ob es erforderlich ist,

  • zur gerichtsverwertbaren Dokumentation des derzeitigen Zustands seines Fahrzeuges ein selbständiges Beweissicherungsverfahren durchzuführen.

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