…. in vorschriftsmäßigem Zustand befinden.
Mit Beschluss vom 29.05.2018 – 18 L 854 /18 – hat das Verwaltungsgericht (VG) Köln darauf hingewiesen, dass Fahrzeuge mit Dieselmotor,
- in denen eine Abschalteinrichtung eingebaut ist,
- die erkennt, ob sich ein Auto auf einem Prüfstand befindet,
- nur dort den Stickoxidausstoß reguliert,
- während die Abgaswerte im Fahrbetrieb auf der Straße sehr viel höher sind,
nicht der erteilten Typengenehmigung entsprechen, diese Fahrzeuge sich deshalb nicht in einem vorschriftsmäßigen Zustand befinden und
- die zuständige Straßenverkehrsbehörde demzufolge berechtigt ist, von den Fahrzeugbesitzern Mängelbeseitigung zu verlangen.
Besitzer von Dieselfahrzeugen mit einer Abschalteinrichtung müssen nach dieser Entscheidung auf Aufforderung der Straßenverkehrsbehörde ein Software-Update durchführen lassen (Quelle: Pressemitteilung des VG Köln vom 30.05.2018).
Betroffene Autobesitzer,
- die wegen einer Abgasmanipulation Schadensersatz von dem Fahrzeughersteller verlangen wollen,
sollten sich deshalb rechtzeitig von einem Rechtsanwalt beraten lassen, ob es erforderlich ist,
- zur gerichtsverwertbaren Dokumentation des derzeitigen Zustands seines Fahrzeuges ein selbständiges Beweissicherungsverfahren durchzuführen.
Ähnliche Beiträge