…. des Kraftfahrt-Bundesamtes auf.
Mit Urteil vom 20.02.22 – 3 A 113/18 – hat die 3. Kammer des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts (VG) auf die Klage der
- Deutschen Umwelthilfe e.V. gegen das Kraftfahrt-Bundesamt
wegen
- erteilter Genehmigungen für Dieselfahrzeuge (Euro 5) der VW AG mit einem sog. Thermofenster,
entschieden, dass
- Abschalteinrichtungen in Dieselfahrzeugen,
wie die Abschaltung der Abgasreinigung bei Außentemperaturen unter zehn Grad,
- die VW in den Jahren 2008 und 2009 u.a. für typgenehmigte 2-Litermotoren des VW Golf sowie des VW Touran verwendet hat
sowie weitere Abschalteinrichtungen, wie etwa die Taxi-Schaltung,
- welche nach 900 Sekunden im Stand die Abschalteinrichtung runterfährt,
rechtswidrig sind und Freigabebescheide,
- die vom Kraftfahrt-Bundesamt für Fahrzeuge mit solchen Abschalteinrichtungen erteilt wurden,
aufgehoben (Quellen: Pressemitteilung des Schleswig-Holsteinischen VG vom 11.01.2023 und LTO Legal Tribune Daily).
Hinweis:
Wird das Urteil rechtskräftig, könnten Millionen von Dieselfahrzeugen – nicht nur von VW, sondern auch von anderen Herstellern – die Nachrüstung oder auch die Stilllegung drohen.
Übrigens:
Darauf, dass das Risiko einer Stilllegung bei Fahrzeugen mit einem sog. Thermofenster nicht ausgeschlossen werden kann, ist auch vom Bundesgerichtshofs (BGH)
hingewiesen worden.
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