Archives September 2024

LG Köln entscheidet: Schadensersatzansprüche gegen einen Hundehalter aus Tierhalterhaftung können ausscheiden, wenn der Geschädigte 

…. sich sowohl die Tiergefahr des eigenen Hundes als auch ein Verschulden (gegen sich selbst) anrechnen lassen muss.

Mit Urteil vom 10.07.2024 – 2 O 207/23 – hat das Landgericht (LG) Köln die Klage 

  • einer Hundehalterin 

abgewiesen, die 

  • von einer anderen Hundehalterin (im Folgenden: Beklagte) 

Schmerzensgeld

  • wegen einer Verletzung 

wollte, die sie erlitt, weil sie  

  • während eines gemeinsamen Spaziergangs mit der Beklagten, bei dem ihre beiden abgeleinten Hunde zunächst im Jagdspiel vorausgelaufen waren, 

von dem nicht auf sie achtenden Hund der Beklagten 

  • umgerannt

worden war, als dieser, 

  • womit sie nicht gerechnet hatte, jedoch hätte rechnen müssen, 

ihrem kurz vorher zurückkehrenden Hund

  • aufgrund der von diesem weiter ausgehenden und auf ihn einwirkenden Reize

nachlief.

Die Klageabweisung begründete das LG damit, dass, wenn ein Hund 

  • in Verwirklichung der von ihm ausgehenden typischen Tiergefahr 

einen Menschen umrennt, der Tierhalter, also hier Beklagte, 

  • nach § 833 Satz 1 BGB 

zwar grundsätzlich zum Ersatz des dadurch entstandenen Schadens verpflichtet ist, vorliegend jedoch die Klägerin sich sowohl 

  • die mitwirkende Tiergefahr ihres eigenen Hundes bei der Entstehung ihres Schadens, 

als auch 

  • ein eigenes Verschulden 

anrechnen lassen müsse und dies 

  • im Innenverhältnis zur Beklagten im Ergebnis 

dazu führt, dass die Klägerin, nachdem 

  • sie zusätzlich ein Verschulden (gegen sich selbst) trifft,
  • während die Beklagte nur aus Gefährdungsgesichtspunkten haften würde (Sinngehalt des § 840 Abs. 3 BGB),

allein verpflichtet ist (Quelle: Pressemitteilung des LG Köln).

Was, wenn ein Leasingfahrzeug bei einem Verkehrsunfall einen Totalschaden erleidet und der Leasingnehmer den Schaden in gewillkürter Prozessstandschaft

…. geltend macht, dieser und der schadensersatzpflichtige Unfallverursacher über die Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich des zu berücksichtigenden Restfahrzeugwerts wissen sollten.  

Mit Urteil vom 02.07.2024 – VI ZR 211/22 – hat der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) darauf hingewiesen, dass in Fällen, in denen ein

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OLG Köln entscheidet: Wer sich nicht anschnallt, kann, wenn es bei einem Verkehrsunfall zu Verletzungen von Fahrzeugmitinsassen kommt, für diese

…. neben dem Unfallverursacher (mit)haften. 

Mit Urteil vom 27.08.2024 – 3 U 81/23 – hat der 3. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Köln in einem Fall, in dem ein 

  • stark alkoholisierter, mit überhöhter Geschwindigkeit fahrender 

Autofahrer von der Fahrbahn abgekommen war und dadurch ein entgegenkommendes Fahrzeug gerammt hatte, wobei

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Was durch Verfügung von Todes wegen Bedachte und von der Erbfolge Ausgeschlossene wissen sollten: Auch wenn der Erblasser an Demenz

…. erkrankt war, muss er nicht testierunfähig gewesen, sondern kann das von ihm errichtete Testament wirksam sein.

Mit Urteil vom 18.07.2024 – 8 O 97/24 – hat die 8. Zivilkammer des Landgerichts (LG) Frankenthal (Pfalz) den Eilantrag des Testamentsvollstreckers 

  • einer im Alter von 90 Jahren verstorbenen Frau (im Folgenden: Erblasserin) 

abgewiesen, der der Meinung war, dass die Erblasserin, als sie kurz vor ihrem Tod vor einem Notar

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