Mit Urteil vom 20.12.2024 – V ZR 243/23 – hat der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) entschieden, dass jeder Wohnungseigentümer
- im Rahmen der ordnungsmäßigen Verwaltung (§ 18 Abs. 2 Nr. 1 Wohnungseigentumsgesetz (WEG))
verlangen kann, dass das Gemeinschaftseigentum
in einen der Teilungserklärung entsprechenden,
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