Tag Einsatz

LG Hanau entscheidet: Wer mit seinem Smartphone einen Polizeieinsatz filmt und dabei den Ton mit aufnimmt, macht sich jedenfalls dann 

…. nicht strafbar, wenn (auch) die Bodycam eines Polizeibeamten eingeschaltet ist. 

Die 1. Große Strafkammer des Landgerichts (LG) Hanau hat in einem Fall, in dem, als Polizeibeamte nachts ein 

  • mit drei Männern besetztes 

Auto kontrollierten, sich über die Notwendigkeit der Kontrolle zwischen 

  • den Polizeibeamten und 
  • den drei Fahrzeuginsassen 

eine

Read More

Wer Tonaufnahmen bei einem Polizeieinsatz macht kann sich nach Ansicht des OLG Zweibrücken strafbar machen

…. wegen Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes nach § 201 Abs. 1 Nr. 1 Strafgesetzbuch (StGB).

Mit Beschluss vom 30.06.2022 – 1 OLG 2 Ss 62/21 – hat das Pfälzische Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken in einem Fall, in dem eine junge Frau bei einem Polizeieinsatz 

  • um kurz nach 3 Uhr am Morgen, 

bei dem die Polizisten 

  • Verstöße gegen die damals geltenden Corona-Regeln überprüften, 
  • Hinweisen auf Drogenkonsum nachgehen wollten sowie 

bei einer Gruppe von rund 20 Personen, die sich

Read More

Schleswig-Holsteinisches OLG entscheidet: Kein Schadensersatz für Radfahrer nach Sturz auf Streugut(resten)

Mit Beschluss vom 10.09.2020 – 7 U 25/19 – hat das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht (OLG) die Klage einer Radfahrerin abgewiesen, die, weil sie 

  • im März, an einem Tag bei normaler Witterung, ohne Frost, 

beim Abbiegen auf den dort auf der Straße noch vorhandenen Rückständen eines Splitt-Salz-Gemisches,

  • das die Gemeinde, als noch Frost herrschte, pflichtgemäß eingesetzt, aber nicht beseitigt hatte, 

gestürzt war, sich dabei einen Bruch der Hand zugezogen hatte und von der Gemeinde 

  • wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht

Schadensersatz und Schmerzensgeld wollte.

Das OLG sah darin, 

  • dass die Streugutreste nach der Verwendung nicht gleich beseitigt worden waren, 

keinen Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht und begründete dies damit, dass, 

  • insbesondere als Streugut aufgebrachtes Splitt-Salz-Gemisch, 

nach dem einmaligen Einsatz noch nicht verbraucht sei, sondern auch dazu dient, präventiv die 

  • Gefahren

zu mindern, die von künftigen 

  • auch im März noch zu erwartenden 

Schneefällen und/oder Eisbildungen ausgehen.

Dieselgate: BGH entscheidet, wann Schadensersatzansprüche gegen die VW-AG wegen Einsatzes einer

…. unzulässigen Abschalteinrichtung verjähren.

Mit Urteil vom 17.12.2020 – VI ZR 739/20 – hat der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) darauf hingewiesen, dass Schadensersatzansprüche gegen die VW-AG 

  • aus § 826 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung

in drei Jahren verjähren (§ 195 BGB), die dreijährige Verjährungsfrist nach § 199 Abs. 1 BGB mit dem Schluss des Jahres beginnt, in dem 

  • der Anspruch entstanden ist und 
  • der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners 
    • (tatsächlich) Kenntnis erlangt oder 
    • ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste

und in einem Fall, in dem ein Fahrzeugkäufer   

  • im April 2013 einen mit einem Dieselmotor vom Typ EA189 und einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestatteten VW Touran erworben hatte,

die Schadensersatzansprüche gegen die VW-AG deswegen als verjährt angesehen, weil von dem Fahrzeugkäufer,

  • obwohl er nachweislich bereits 2015 
    • nicht nur allgemein von dem damals aufgedeckten sogenannten Dieselskandal, 
    • sondern auch konkret davon, dass sein VW Touran hiervon betroffen ist, 

Kenntnis erlangt hatte, 

  • erst 2019 

Klage gegen die VW-AG erhoben worden war.   

Die für den Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren erforderliche (tatsächliche) Kenntnis eines Geschädigten von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners ist danach vorhanden, sobald ihm die 

  • Erhebung einer Schadensersatzklage Erfolg versprechend, wenn auch nicht risikolos, möglich und zumutbar ist

und in dem der Entscheidung zugrunde liegendem Fall ist die Rechtsverfolgung durch den Fahrzeugkäufer vom BGH deshalb schon 2015 für hinreichend erfolgversprechend und zumutbar erachtet worden, weil er nachweislich schon 2015 gewusst hat, dass

  • sein Fahrzeug, wie eine Vielzahl anderer Fahrzeuge auch, mit einer Motorsteuerungssoftware ausgestattet worden war, die so programmiert ist, dass die gesetzlichen Abgasgrenzwerte nur auf dem Prüfstand eingehalten, im normalen Fahrbetrieb hingegen überschritten werden

und dass

  • deswegen von dem Kraftfahrtbundesamt der VW-AG eine Nachbesserung der betroffenen Fahrzeuge aufgegeben worden ist (Quelle: Pressemitteilung des BGH).

Hinweis:
Das obige Urteil bedeutet nicht, dass in allen Fällen, in denen von Fahrzeugkäufern Klage gegen die VW-AG erst 2019 oder 2020 erhoben worden ist, die Schadensersatzansprüche bereits verjährt waren. 

Ob Schadensersatzansprüche auch dann (bereits) mit Ablauf des Jahres 2018 verjährt sind, 

  • wenn nicht feststeht, dass bzw. ob der Fahrzeugkäufer schon 2015 wusste, dass sein Auto betroffen ist, 

war nämlich nicht Gegenstand der BGH-Entscheidung und wird der BGH erst noch entscheiden (dann wird Gegenstand der Entscheidung sein: Wann hat eine grob fahrlässige Unkenntnis vorgelegen?).     

Was privat Krankenversicherte, die sich einer Grauer-Star-OP unterziehen, wissen sollten, wenn bei der OP

…. außer einem Skalpell auch ein Femtosekundenlaser zum Einsatz kommen soll bzw. gekommen ist.

Mit Urteil vom 28.08.2020 – I-4 U162/18 – hat der 4. Senat des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf im Fall eines privat krankenversicherten 76-Jährigen, der

  • am Grauen Star litt, 
  • sich deshalb einer Kataraktoperation unterzogen hatte 

und die Kosten für diese Augenoperation,

  • bei der außer dem Skalpell, zur Optimierung der Operationstechnik, auch ein Femtosekundenlaser eingesetzt und
  • für den Einsatz des Femtosekundenlasers der Betrag berechnet worden war, der bei einer „intraoperativen Strahlenbehandlung mit Elektronen“ geltend gemacht werden kann,

von seinem Krankenversicherer ersetzt haben wollte, entschieden, dass die Operation 

  • nur wie diejenige mittels Skalpell und 
  • mit dem in der Gebührenordnung unter Nr. 441 GOÄ vorgesehenen geringen Zuschlag für die Anwendung eines Lasers bei operativen Leistungen  

abgerechnet werden darf und der private Krankenversicherer somit nicht 

  • für höhere Kosten 

aufkommen muss, die Operateure für den Lasereinsatz verlangen.