Tag Kfz

Der BGH wird am 28.11.2023 über die Ersatzfähigkeit von Kfz-Reparaturkosten im Falle des sog. Werkstattrisikos entscheiden, d.h., wer 

…. das Risiko trägt, wenn 

  • der Geschädigte sein bei einem Unfall beschädigtes Fahrzeug in einer Werkstatt hat reparieren lassen und 
  • der ersatzpflichtige Unfallverursacher einwendet, dass die von der Werkstatt gestellte Rechnung überhöht sei. 

Dabei wird es um folgende Fragen gehen:

In der Sache VI ZR 38/22, in der die Reparaturrechnung der Werkstatt,

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Was, wenn das Fahrzeug eines Betreibers einer Kfz-Reparaturwerkstatt bei einem Verkehrsunfall beschädigt worden ist, Schädiger und

…. Geschädigter über die Schadensabrechnung wissen sollten. 

Mit Urteil vom 26.05.2023 – VI ZR 274/22 – hat der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in einem Fall, in dem bei einem Verkehrsunfall der 

  • Pkw des Betreibers einer Kfz-Reparaturwerkstatt

beschädigt, die volle Haftung des Schädigers 

  • dem Grunde nach 

unstreitig, von dem geschädigten Werkstattbetreiber

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Wichtig zu wissen, wenn die KFZ-Versicherung wegen Überschreitens der vereinbarten maximalen jährlichen Fahrleistung

…. und Nichtanzeige der Überschreitung Zahlung einer Vertragsstrafe verlangt.

Mit Urteil vom 01.09.2021 – 16 S 2/21 – hat die 16. Zivilkammer des Landgerichts (LG) Koblenz in einem Fall, in dem ein Versicherungsnehmer seinen PKW kaskoversichert und der Kaskoversicherer, als er Kenntnis davon erlangte, dass die

  • bei Versicherungsabschluss vereinbarte maximale Fahrleistung von 15.000 km pro Jahr,
  • ohne dies anzuzeigen, 

überschritten worden war,   

  • auf Grundlage der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die KFZ-Versicherung (AKB) 

von dem Versicherungsnehmer eine Vertragsstrafe von 500 Euro verlangt hatte, entschieden, dass eine

  • Vertragsstrafenregelung in den AKB 

die eine Vertragsstrafe von 500 Euro bei Nichtanzeige der Überschreitung der jährlichen Fahrleistung vorsieht,

  • wegen unangemessener Benachteiligung des Versicherungsnehmers nach § 307 Abs. 1 S. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)   

dann unwirksam ist, wenn die Zahlung einer Vertragsstrafe von 500 Euro allgemein

  • bei einer bloßen schuldhaften Nichtanzeige und 
  • damit auch bei (einfachen) fahrlässigem Verhalten 

vorgesehen und nicht beschränkt ist auf eine 

  • vorsätzliche

Nichtanzeige.

Begründet hat die Kammer dies damit, dass eine Vertragsstrafenregelung in den AKB, die für die Zahlung einer Vertragsstrafe von 500 Euro auf eine bloß 

  • schuldhafte Nichtanzeige 

der Überschreitung der vereinbarten maximalen Jahresfahrleistung abstellt, damit eine Vertragsstrafe in dieser Höhe auch 

  • bei (einfach) fahrlässigem Verhalten 

vorsieht und bei einem einfach fahrlässigen Verstoß eine Vertragsstrafe in Höhe von 500 Euro,

  • die dann schon bei einer fahrlässigen Nichtanzeige von einer Überschreitung der Jahresfahrleistung von nur einem Kilometer verwirkt sein könnte, 

im Hinblick auf das ggf. geringe Gewicht des Vertragsverstoßes außer Verhältnis zu dessen Folgen steht (Quelle: juris Das Rechtsportal).

Fazit:
Ob, wenn 

  • die im Versicherungsvertrag vereinbarte maximale Fahrleistung pro Jahr überschritten und 
  • dies nicht angezeigt 

worden ist, eine von der Versicherung verlangte Vertragsstrafe gezahlt werden muss, hängt danach ab, 

  • von der Formulierung der entsprechenden Vertragsstrafenregelung.

Wer mit seinem Kfz unter Alkohol- oder Drogeneinfluss einen Unfall mit Fremdschaden verursacht, sollte wissen,

…. dass er, neben strafrechtlichen Konsequenzen, auch mit Regressansprüchen seiner Kfz-Haftpflichtversicherung rechnen muss.

Mit Urteil vom 16.07.2020 – 565 C 2401/20 – hat das Amtsgericht (AG) Hannover in einem Fall, in dem ein PKW-Fahrer, 

  • nach dem Konsum von Marihuana, mit 8,8 ng/ml Tetrahydrocannabiol (THC) im Blut und 
  • unter Missachtung der Vorfahrt eines anderen, 

ein Verkehrsunfall mit Fremdsachschaden in Höhe von 2.000 Euro verursacht 

  • und seine Kfz-Haftpflichtversicherung den Fremdschaden reguliert 

hatte, entschieden, dass die Kfz-Haftpflichtversicherung von dem Unfallverursacher, 

  • also ihrem Versicherungsnehmer, 

die im Rahmen der Fremdschadensregulierung aufgewendeten 2.000 Euro zurückfordern kann.

Begründet hat das AG dies damit, dass 

  • nach den Versicherungsbedingungen das haftpflichtversicherte Fahrzeug nicht gefahren werden darf, wenn der Fahrer durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen,

von dem Versicherungsnehmer diese Pflicht verletzt worden ist, weil er, was sich, 

  • aus der Menge des in seinem Blut festgestellten THC,
  • seinen, laut Angaben der unfallaufnehmenden Polizeibeamten, stark geröteten sowie wässrigen Augen, den Tremor in den Händen sowie den Horizontalnystagmus und 
  • dem zu späten Erkennen des sich nähernden Vorfahrtsberechtigten, 

ergebe, zum Unfallzeitpunkt in Folge Genusses berauschender Mittel 

  • relativ fahruntüchtig und somit 

nicht in der Lage war, das Fahrzeug sicher zu führen und 

  • nach den Versicherungsbedingungen 

Folge der Pflichtverletzung ist, dass  

  • zu Gunsten des Kfz-Haftpflichtversicherers bezüglich der Regulierung des Unfalls im Innenverhältnis zu ihrem Versicherungsnehmer 

Leistungsfreiheit in Höhe von 5.000 Euro besteht (Quelle: Pressemitteilung des AG Hannover).

OLG Düsseldorf entscheidet: Kfz-Werkstatt kann sich schadensersatzpflichtig machen, wenn sie ihre Kunden nicht auf

…. weiteren Reparaturbedarf hinweist.

Mit Urteil vom 17.10.2019 – I-21 U 43/18 – hat der 21. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf in einem Fall, in dem eine Werkstatt

  • im Rahmen der Reparatur des SUVs eines Kunden

umfangreiche Arbeiten an dem Fahrzeugmotor durchgeführt,

  • dabei u.a. alle hydraulischen Ventilspielausgleichselemente und einen Kettenspanner erneuert,

aber den Zustand der

  • zu diesem Zeitpunkt bereits stark gelängten und austauschbedürftigen

Steuerketten nicht untersucht und deswegen der Motor

  • nach einigen hundert Kilometern

einen Totalschaden erlitten hatte, entschieden, dass,

  • weil es unterlassen worden war,
    • den Zustand der Steuerketten zu überprüfen und
    • dem Kunden einen Austausch zu empfehlen,

der Kunde von dem Betreiber bzw. Inhaber der Werkstatt,

  • wegen Verletzung der Prüfpflicht und unterlassener Aufklärung über den weiteren Reparaturbedarf bei seinem SUV,

ersetzt verlangen kann,

  • die entstandenen Kosten
    • für den Erwerb und Einbau eines Austauschmotors, abzüglich der Kosten, die ohnehin durch den Austausch der Steuerketten entstanden wären und
    • für das zur Aufklärung privat eingeholte Sachverständigengutachten

sowie

  • den Nutzungsausfall.

Danach muss eine Werkstatt auch auf Unzulänglichkeiten an den Teilen des Fahrzeugs achten,

  • mit denen sie sich im Zuge der durchgeführten Reparatur befasst und
  • deren Mängel danach nicht mehr ohne weiteres entdeckt und behoben werden können (Quelle: Pressemitteilung des OLG Düsseldorf).