Tag Minderung

AG Hannover entscheidet: Sind die verfügbaren Liegen am Hotelpool ständig von anderen Gästen mit Handtüchern reserviert, kann dies Grund für eine 

…. Reisepreisminderung sein und einen Anspruch gegen den Reiseveranstalter auf (Rück)Erstattung eines Teils des gezahlten Reisepreises nach § 651m Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) begründen.

Mit Urteil vom 20.12.2023 – 553 C 5141/23 – hat das Amtsgericht (AG) Hannover in einem Fall, in dem ein Familienvater 

  • für sich, seine Ehefrau und seine Kinder 

bei einem Reiseveranstalter eine 

  • Pauschalreise

nach Rhodos 

  • zum Preis von insgesamt 5260,00 EUR 

gebucht hatte und es in dem gebuchten Hotel,

Read More

Kann bzw. wann kann bei einer coronabedingten Gaststätten- bzw. Geschäftsschließung die Miete bzw. Pacht gemindert oder

…. eine zeitweise Miet- bzw. Pachtzinsminderung vom Vermieter bzw. Verpächter verlangt werden?

Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat mit Urteilen vom 17.09.2021 – 2 U 147/20, 2 U 18/21 – darauf hingewiesen, dass eine 

  • wegen der Corona-Pandemie auf Basis des Infektionsschutzgesetzes angeordnete 

zeitweise Schließung von 

  • gemieteten oder 
  • gepachteten

Einzelhandelsgeschäften oder Gaststätten 

  • keinen zur Miet- oder Pachtminderung berechtigenden Mangel der Räumlichkeiten begründet,
  • nicht zur Unmöglichkeit der vom Vermieter oder Verpächter geschuldeten Leistung führt und
  • keine außerordentliche Kündigung des Miet- bzw- Pachtvertrages rechtfertigt,

sowie dass, ob Mieter bzw. Pächter 

  • wegen der durch die Folgen der Corona-Pandemie eingetretenen schwerwiegenden Störung der Geschäftsgrundlage 

eine Anpassung des Vertrages,

  • in Form einer zeitweisen Minderung des Miet- bzw. Pachtzinses,

verlangen können, von den Umständen des Einzelfalles abhängt, insbesondere unter Berücksichtigung 

  • der vertraglichen und/oder gesetzlichen Risikoverteilung, wonach das Verwendungsrisiko den Mieter bzw. Pächter trifft und 
  • der wirtschaftlichen Verhältnisse beider Vertragsparteien, also ob 
    • dem Mieter bzw. Pächter das Festhalten am unveränderten Vertrag bzw. 
    • dem Vermieter oder Verpächter eine Herabsetzung der Miete bzw. Pacht zumutbar oder nicht zumutbar ist.

Dass das Miet- bzw. Pachtobjekt nicht mangelhaft ist, hat das OLG damit begründet, dass

  • Vermieter bzw. Verpächter allein die Möglichkeit schuldet, in den überlassenen Räumen einen Geschäftsbetrieb mit dem konkret vereinbarten Zweck führen zu können, 
  • nicht dagegen die Überlassung des Betriebs selbst, 
  • das so genannte Verwendungsrisiko vielmehr der Mieter trage 

und dass dem Vermieter bzw. Verpächter die von ihm geschuldete Leistung nicht unmöglich geworden ist, damit dass 

Was Vermieter und Mieter von Wohn- oder Geschäftsräumen wissen sollten, wenn die Mietfläche geringer ist

…. als vertraglich vereinbart bzw. im Mietvertrag angegeben.

Unterschreitet bei der Miete von Räumen, die dem Mieter vom Vermieter 

  • tatsächlich überlassene Fläche 
  • die vertraglich vereinbarte,    

liegt,

  • weil das Mietobjekt dann nicht der vertraglich vereinbarten Soll-Beschaffenheit entspricht, 

ein Sachmangel 

  • iSv § 536 Abs. 1 Satz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

vor, wobei es unerheblich ist, ob 

  • die Mietflächenabweichung auf einer Falschberechnung der Fläche einer ansonsten vertragsgemäß und vollständig übergebenen Mietsache beruht oder
  • die Unterschreitung der vertraglich vereinbarten Mietfläche die Folge von nach Abschluss des Mietvertrags erfolgten Umbauarbeiten ist, durch die diese Fläche dem angrenzenden Mietobjekt zugeschlagen worden ist.

Berechtigt zur Minderung der Miete wegen 

  • wesentlicher Abweichung der Ist-Beschaffenheit von der Soll-Beschaffenheit (vgl. § 536 Abs. 1 Satz 3 BGB)

ist ein Mieter, wenn

  • die tatsächliche Fläche um mehr als 10 % zurückbleibt 
    • hinter der vertraglich vereinbarten Größe bzw. 
    • hinter der im Mietvertrag mit „ca“ angegebenen Fläche 

und jedenfalls bei gemieteten Geschäftsräumen auch bei einer Flächenunterschreitung von weniger als 10 % dann, wenn er

Minderung des Reisepreises kann auch bei Verschmutzung des öffentlichen Strandes mit Algen gerechtfertigt sein

Darauf hat die Reiserechtskammer des Landgerichts (LG) Frankfurt am Main mit Urteil vom 14.08.2019 – 2-24 O 158/18 – hingewiesen und einer Klägerin, 

  • die für sich und ihren Ehemann eine 12-tägige Pauschalreise in die Dominikanische Republik in einem 5-Sterne-Hotel gebucht hatte, 

eine Reisepreisminderung von 20% zugesprochen, weil der 

  • im Reisekatalog abgebildete 

breite, weiße Strand, 

  • an dem das Hotel lag, 

im vorderen Bereich während der gesamten Reisezeit großflächig mit Algen verschmutzt war, so dass 

  • weder die angepriesenen und kostenfrei angebotenen hoteleigenen Wassersportaktivitäten genutzt, 
  • noch im Meer gebadet werden konnte.  

Begründet ist dies von der Kammer damit worden, dass 

  • die Einstandspflicht eines Reiseveranstalters sich zwar grundsätzlich nicht auf das Umfeld des Reiseziels, etwa einen öffentlichen Strand, erstreckt,

der Reiseveranstalter aber,

  • wenn die Beschaffenheit des Strandes von ihm, wie hier, auf Lichtbildern als breiter, weißer Sandstrand angepriesen sowie besonders hervorgehoben wird,

auch für die Beschaffenheit des Strandes einstehen müsse und somit 

  • die Verschmutzung des Strandes mit Algen 

einen Reisemangel dargestellt habe.

Bei der Bemessung der Reisepreisminderung hat die Kammer berücksichtigt dass 

  • sich im hinteren Bereich des Strandes 

keine Algen befunden hatten und dort 

  • ein Sonnen möglich sowie 
  • alle anderen Annehmlichkeiten des 5-Sterne-Hotels uneingeschränkt nutzbar gewesen seien.

Übrigens:
Eine Entschädigung 

  • wegen entgangener Urlaubsfreude 

ist der Klägerin nicht zugesprochen worden, weil eine erhebliche Beeinträchtigung der Reise, die eine solche Entschädigung voraussetzt,

  • sofern sie, wie vorliegend, nicht konkret feststellbar ist,

nach Auffassung der Kammer 

  • erst durch eine Minderungsquote von etwa 50% indiziert wird und 
  • die zugesprochene Minderungsquote von 20% deutlich darunter gelegen hat (Quelle: Pressemitteilung des LG Frankfurt am Main).