AG Hannover entscheidet: 140 Zentimeter breites Doppelbett in einem Hotel ist für zwei Erwachsene zu eng und berechtigt zur Minderung des Reisepreises

AG Hannover entscheidet: 140 Zentimeter breites Doppelbett in einem Hotel ist für zwei Erwachsene zu eng und berechtigt zur Minderung des Reisepreises

Mit Urteil vom 22.02.2024 – 471 C 6110/23 – hat das Amtsgericht (AG) Hannover in einem Fall, in dem 

  • drei

erwachsene Personen in einem 

  • vom Reiseveranstalter mit fünf „Sonnen“ bewerteten 

Hotel gemeinsam ein

  • Dreibettzimmer

gebucht hatten und ihnen vor Ort ein Zimmer mit zwei Doppelbetten 

  • von jeweils 1,40 Meter Breite 

zur Verfügung gestellt worden war, entschieden, dass Erwachsene in einem Hotel, 

  • das der Reiseveranstalter mit fünf „Sonnen“ bewertet, 

jeweils mit einem Schlafplatz von 

  • mehr als 70 Zentimetern Breite 

rechnen dürfen, dem die angebotene

  • Ausstattung des Dreibettzimmers 

nicht entsprochen hat, deshalb die beiden Reisenden, 

  • die sich ein Bett teilen mussten,

den auf sie entfallenden Reisepreis

  • in Höhe von 15%

mindern können und ihnen dieser 

  • überzahlte

Betrag zurückerstattet werden muss.

Danach entspricht, wenn, wie vorliegend, 

  • im Prospekt von einem „besonders hochwertigen Hotel“ mit „komfortabler Ausstattung“ die Rede ist,
  • ein Gast im Bett aber nicht mehr Platz als 70 Zentimeter hat, 

die angebotene Ausstattung nicht der, die

  • zur Ermöglichung eines erholsamen Urlaubs

vertraglich geschuldet ist (Quelle: Pressemitteilung des AG Hannover).