Die unwahre Behauptung einer Mieterin gegenüber Mitmietern, der Vermieter sei geldgierig und habe sie sexuell belästigt, rechtfertigt eine fristlose Kündigung.
Das hat das Amtsgericht (AG) mit Urteil vom 19.03.2015 – 412 C 29251/14 – entschieden.
Solche gegenüber Mitmietern aufgestellte unwahre Anschuldigungen der Mieterin sind nach der Entscheidung des AG geeignet die Ehre des Vermieters nachhaltig zu beschädigen und derart massiv, dass dem Vermieter die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann, zumal dann, wenn der Vermieter die Mieterin weder provoziert, noch sich ihr gegenüber falsch verhalten hat.
Das hat die Pressestelle des Amtsgerichts München am 25.09.2015 – 60/15 – mitgeteilt.
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