- Der gesetzliche Regelfall ist die so genannte Zugewinngemeinschaft.
- Bei einer Zugewinngemeinschaft ist derjenige Ehegatte ausgleichspflichtig, der während der Ehe den höheren Zugewinn erzielt hat (Vergleich von Anfangs- und Endvermögen).
- Durch Ehevertrag sind abweichende Regelungen möglich (z. B. Gütertrennung oder Gütergemeinschaft).
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