Welchen Mindestabstand muss man einhalten?

Welchen Mindestabstand muss man einhalten?

Der Abstand muss bei Kraftfahrzeugen (mit Ausnahme LKW und Busse) so eingehalten werden, dass jederzeit hinter einem vorausfahrenden Fahrzeug angehalten werden kann, § 4 Abs. 1 STVO.

In der Regel wir die Strecke zugrunde gelegt, die in 1,5 Sekunden durchfahren wird. Die Regel „halber Tachoabstand“ ist lediglich eine Faustformel und findet sich nicht in der StVO. Hält man sich dan diese Regelung, so besteht jedoch keien Gefahr, da der Bußgeldkatalo davon ausgeht, dass erst bei Unterschreitung des „halben Tacho“ eine Ordnungswidrigkeit oder ein Bußgeldtatbestand erfüllt sind.

Vorwerfbar ist eine Abstandsunterschreitung nur dann, wenn sie nicht nur vorübergehend ist. Wann von einer nur vorübergehenden Abstandsunterschreitung ausgegangen werden kann ist strittig und ist in der Regel nicht ohne Sichtung des entsprechenden Videomaterials des Verstoßes zu klären.


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