Wenn Taubheit droht

Wenn Taubheit droht

Sozialgericht Koblenz entscheidet, dass gesetzliche Krankenkassen im Falle medizinischer Notwendigkeit für Gebärdensprachkurse aufkommen müssen.

Ein gesetzlich Krankenversicherter, der,

  • weil er an einer nicht heilbaren Hörstörung leidet,
  • die nach ärztlicher Bescheinigung mit hoher Wahrscheinlichkeit zur Taubheit führen wird,

schon jetzt die Gebärdensprache erlernen möchte, hat Anspruch darauf, dass die Krankenkasse die Kosten für den Sprachkurs übernimmt.

Das hat das Sozialgericht (SG) Koblenz mit Urteil vom 01.03.2016 – S 14 KR 760/14 – entschieden.

Danach ist die Teilnahme an solchen Kursen als Krankenbehandlung einzustufen, für die die Krankenkassen im Falle medizinischer Notwendigkeit aufzukommen haben.

Das hat die Pressestelle des Sozialgerichts Koblenz am 23.03.2016 – 2/2016 – mitgeteilt.


Warning: Undefined variable $user_ID in /is/htdocs/wp1087826_EK6QR6X9JJ/www/haerlein.de/wordpress/wp-content/themes/arilewp-pro/comments.php on line 45

You must be <a href="https://www.haerlein.de/wp-login.php?redirect_to=https%3A%2F%2Fwww.haerlein.de%2Fwenn-taubheit-droht%2F">logged in</a> to post a comment