Mit Beschluss vom 30.04.2024 – 13 S 36/22 – hat das Landgericht (LG) Köln in einem Fall, in dem ein Brautpaar (im Folgenden: die Kläger) mit den Fotos, die ein von ihnen beauftragter Fotograf
gefertigt hatte, nicht zufrieden war, da bei den ihnen auf einem USB-Stick übergebenen 170 Fotos Ereignisse sowie Motive,
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