Tag Haftung

LG Köln entscheidet: Schadensersatzansprüche gegen einen Hundehalter aus Tierhalterhaftung können ausscheiden, wenn der Geschädigte 

…. sich sowohl die Tiergefahr des eigenen Hundes als auch ein Verschulden (gegen sich selbst) anrechnen lassen muss.

Mit Urteil vom 10.07.2024 – 2 O 207/23 – hat das Landgericht (LG) Köln die Klage 

  • einer Hundehalterin 

abgewiesen, die 

  • von einer anderen Hundehalterin (im Folgenden: Beklagte) 

Schmerzensgeld

  • wegen einer Verletzung 

wollte, die sie erlitt, weil sie  

  • während eines gemeinsamen Spaziergangs mit der Beklagten, bei dem ihre beiden abgeleinten Hunde zunächst im Jagdspiel vorausgelaufen waren, 

von dem nicht auf sie achtenden Hund der Beklagten 

  • umgerannt

worden war, als dieser, 

  • womit sie nicht gerechnet hatte, jedoch hätte rechnen müssen, 

ihrem kurz vorher zurückkehrenden Hund

  • aufgrund der von diesem weiter ausgehenden und auf ihn einwirkenden Reize

nachlief.

Die Klageabweisung begründete das LG damit, dass, wenn ein Hund 

  • in Verwirklichung der von ihm ausgehenden typischen Tiergefahr 

einen Menschen umrennt, der Tierhalter, also hier Beklagte, 

  • nach § 833 Satz 1 BGB 

zwar grundsätzlich zum Ersatz des dadurch entstandenen Schadens verpflichtet ist, vorliegend jedoch die Klägerin sich sowohl 

  • die mitwirkende Tiergefahr ihres eigenen Hundes bei der Entstehung ihres Schadens, 

als auch 

  • ein eigenes Verschulden 

anrechnen lassen müsse und dies 

  • im Innenverhältnis zur Beklagten im Ergebnis 

dazu führt, dass die Klägerin, nachdem 

  • sie zusätzlich ein Verschulden (gegen sich selbst) trifft,
  • während die Beklagte nur aus Gefährdungsgesichtspunkten haften würde (Sinngehalt des § 840 Abs. 3 BGB),

allein verpflichtet ist (Quelle: Pressemitteilung des LG Köln).

OLG Köln entscheidet: Wer sich nicht anschnallt, kann, wenn es bei einem Verkehrsunfall zu Verletzungen von Fahrzeugmitinsassen kommt, für diese

…. neben dem Unfallverursacher (mit)haften. 

Mit Urteil vom 27.08.2024 – 3 U 81/23 – hat der 3. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Köln in einem Fall, in dem ein 

  • stark alkoholisierter, mit überhöhter Geschwindigkeit fahrender 

Autofahrer von der Fahrbahn abgekommen war und dadurch ein entgegenkommendes Fahrzeug gerammt hatte, wobei

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LG Frankenthal entscheidet: Hundehalterin haftet nicht für die durch eine – in einem Aufzug verhakte – Hundeleine verursachten Verletzungen eines Dritten

Mit Urteil vom 13.07.2023 – 7 O 4/23 – hat die 7. Zivilkammer des Landgerichts (LG) Frankenthal (Pfalz) in einem Fall, in dem sich ein 

  • an einer dünnen Nylon-Leine angeleinter 

Hund einer Halterin, als diese mit ihm, 

  • von ihrer im 2. Obergeschoss gelegenen Wohnung 

ins Erdgeschoss fahren wollte, beim 

  • Schließen der Aufzugstüren, 

noch

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