Tag Vereinbarung

Wichtig zu wissen für Verkäufer und Käufer von Oldtimern

Am 10.04.2024 will der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in dem Verfahren VIII ZR 161/23 über die 

  • Reichweite eines vertraglichen Gewährleistungsausschlusses beim Kauf eines Oldtimers 

entscheiden.

Und darum geht es:
Der Kläger erwarb im März 2021 im Rahmen eines 

  • Privatverkaufs

von dem Beklagten einen

Read More

Arbeitnehmer sollten wissen, dass die einseitige Anordnung von Kurzarbeit ohne wirksame Vereinbarung unzulässig ist

…. und sie in einem solchen Fall ihren vollen Lohnanspruch behalten. 

Mit Urteil vom 11.11.2020 – 4 Ca 1240/20 – hat das Arbeitsgericht (ArbG) Siegburg darauf hingewiesen, dass die Anordnung von Kurzarbeit durch den Arbeitgeber einer 

  • wirksamen Vereinbarung 

bedarf und dass, sofern ein Arbeitgeber 

  • ohne rechtliche Grundlage 

einseitig Kurzarbeit anordnet, also ohne dass dies

  • individualvertraglich,
  • durch Betriebsvereinbarung oder 
  • tarifvertraglich

zulässig ist, 

  • kein Anspruch auf Kurzarbeitergeld besteht und
  • Arbeitnehmer ihren vollen Lohnanspruch gegen den Arbeitgeber behalten.

In dem der Entscheidung zugrunde liegendem Fall, in dem 

  • es im Betrieb des Arbeitgebers keinen Betriebsrat gab, 

der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer mitgeteilt hatte, dass 

  • Kurzarbeit in verschiedenen Bereichen des Betriebes angemeldet werden müsse, 
  • dieser „zunächst in der Woche vom 23.03. bis zum 28.03.2020″ für Kurzarbeit vorgesehen sei 

und der Arbeitgeber, ohne dass mit dem Arbeitnehmer eine 

  • wirksame Vereinbarung über Kurzarbeit 

geschlossen worden war, 

  • einen Teil des Gehalts des Arbeitnehmers ab März 2020 gekürzt sowie 
  • die Zahlung in den erteilten Abrechnungen als „Kurzarbeitergeld“ bezeichnet hatte, 

hat das ArbG entschieden, dass der Arbeitnehmer Anspruch auf seinen 

  • vollen Lohn 

hat (Quelle: Pressemitteilung des ArbG Siegburg). 

Dieselgate: Wichtig zu wissen für Fahrzeugkäufer, die ihre Schadensersatzansprüche an die Financialright GmbH abgetreten haben

Mit Urteil vom 07.08.2020 hat die 4. Zivilkammer des Landgerichts (LG) Ingolstadt die Klage der Financialright GmbH abgewiesen, mit der diese 

  • als Inkassodienstleisterin aus abgetretenem Recht 

Schadensersatzansprüche 

  • von über 2.800 Fahrzeugkäufern 

gegenüber der Audi AG und der Volkswagen AG in Höhe von insgesamt über 77 Millionen Euro geltend gemacht hatte.

Die Kammer erachtete die Abtretungsvereinbarungen zwischen der Financialright GmbH und den Fahrzeugkäufern, 

  • mit denen sich die Financialright GmbH gegen Übernahme der Prozesskosten und -risiken sowie einer Vergütung über Erfolgsbeteiligung die Schadensersatzansprüche von Fahrzeugkäufern gegen die Audi AG und die Volkswagen AG hatte abtreten lassen, 

für nichtig und somit die Financialright GmbH für nicht berechtigt, die Ansprüche der Fahrzeugkäufer geltend zu machen.

Dass die einzelnen Abtretungsvereinbarungen nichtig sind, begründete die Kammer damit, dass die Abtretungsvereinbarungen die vertragliche Regelung enthielt, dass, 

  • falls der Fahrzeugkäufer einen von der Financialright GmbH mit der Audi AG bzw. der Volkswagen AG geschlossenen Vergleich widerrufen sollte,  

die gesamte Rechtsverfolgung für den Fahrzeugkäufer nicht mehr kostenfrei sein sollte und darin,

  • aufgrund des hieraus resultierenden unzulässigen wirtschaftlichen Drucks für den jeweiligen Käufer, als auch des Interessenskonflikts zwischen dem Käufer und der Financialright GmbH 

eine unzumutbare, 

  • zur Nichtigkeit der Abtretungsvereinbarung führende

Benachteiligung des Käufers liege (Quelle: Pressemitteilung des LG Ingolstadt).

Grundstücksnachbarn sollten wissen, dass ein gewohnheitsmäßiges Wegerecht nicht dadurch entstehen kann, dass

…. einer von ihnen die Nutzung eines Weges über sein Grundstück durch den anderen duldet.

Mit Urteil vom 24.01.2020 – V ZR 155/18 – hat der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) entschieden, dass in einem konkreten Rechtsverhältnis zwischen einzelnen Grundstücksnachbarn

  • ein Wegerecht nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) außerhalb des Grundbuchs

be- bzw. entstehen kann, nur

  • aufgrund schuldrechtlicher Vereinbarung oder
  • als Notwegerecht unter den Voraussetzungen des § 917 BGB

nicht aber

  • aufgrund Gewohnheitsrecht,
    • also nicht infolge einer jahrzehntelangen Übung bzw. Duldung durch den Nachbarn.

Begründet hat der Senat dies damit, dass Voraussetzung für die Entstehung von Gewohnheitsrecht

  • durch längere, dauernde, ständige, gleichmäßige und allgemeine tatsächliche Übung

ist, dass die ungeschriebene Rechtsnorm,

  • die die Beteiligten als verbindlich anerkennen,

alle Rechtsverhältnisse einer bestimmten Art beherrscht und sich nicht beschränkt

AG Coburg entscheidet: Entpuppt sich eine gekaufte Zwergseidenhenne als Hahn, kann der Käufer

…. vom Kaufvertrag zurücktreten.

Dass dies selbstverständlich ist sollte man meinen. Dennoch musste es ausdrücklich vom Amtsgericht (AG) Coburg mit Urteil vom 03.06.2019 – 11 C 265/19 – entschieden werden, nachdem in einem Fall, in dem ein Käufer von einem Verkäufer,

  • von dem über eine Internetplattform junge Zwergseidenhennen zum Verkauf für 45 Euro das Stück angeboten worden waren,

drei Tiere erworben hatte und als sich etwa zwei Wochen später herausstellte, dass

  • es sich bei einem dieser Hühner tatsächlich um einen Hahn handelte

der Verkäufer vorgerichtlich

  • weder bereit war dem Käufer statt des Hahns eine Henne liefern,
  • noch den Kaufpreis zurückzuzahlen.

Die vom AG dafür mitgelieferte juristische Begründung lautete, dass die Parteien sich

  • über die Beschreibung der zum Verkauf angebotenen Tiere im Internet als „junge Zwergseidenhennen“ sowie
  • dem anschließenden Kaufvertrag

verbindlich über die Beschaffenheit der Tiere geeinigt hatten und der verkaufte Zwergseidenhahn,

  • weil es sich um keine Henne handelte,

dieser vereinbarten Beschaffenheit nicht entsprochen hat,