OLG Nürnberg entscheidet: Sparkasse kann Prämiensparverträge, die für den Zeitraum nach Erreichen der höchsten Prämienstufe 

OLG Nürnberg entscheidet: Sparkasse kann Prämiensparverträge, die für den Zeitraum nach Erreichen der höchsten Prämienstufe 

…. explizit weitere Sparjahre und die für diese geltenden Prämien ausweist, nicht vorzeitig kündigen.

Mit Urteil vom 29.03.2022 – 14 U 3259/20 – hat das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg in einem Fall, in dem ein Sparer bei einer Sparkasse einen als 

  • „S-Prämiensparen flexibel“ 

bezeichneten Prämiensparvertrag abgeschlossen hatte, der eine Prämienstaffel enthielt, 

  • nach der die höchste Prämienstufe von 50 % zwar bereits nach 15 Sparjahren erreicht wurde, 

die aber auch für den Zeitraum nach Erreichen der höchsten Prämienstufe explizit weitere Sparjahre, 

  • bis zum Ablauf des 20. Sparjahres und 
  • die für diese dann geltenden Sparprämien 

auswies, entschieden, dass bei einer solchen 

  • konkreten Ausgestaltung der 

Prämienstaffel der Prämiensparvertrag von der Sparkasse erst nach Ablauf der im Vertrag explizit genannten Sparjahre,

  • hier also erst nach Ablauf des 20. Sparjahres,   

ordentlich gekündigt werden kann (a.A. ist u.a. OLG Celle, Beschluss vom 18.10.2021 – 3 U 140/21 –).

Eine vorzeitige ordentliche Kündigung eines solchen Sparvertrages durch die Sparkasse unter Hinweis auf Nr. 26 Abs. 1 ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB),

  • wonach sie, wenn weder eine Laufzeit noch eine abweichende Kündigungsregelung vereinbart ist, bei Vorliegen eines sachgerechten Grundes jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zur ordentlichen Kündigung der gesamte Geschäftsbeziehung oder einzelne Geschäftszweige berechtigt ist,

ist danach nicht zulässig und wäre somit unwirksam.

In dem der Entscheidung zugrunde liegendem Fall, in dem der Sparvertrag von der Sparkasse bereits nach 15 Jahren, 

  • also dem Erreichen der höchsten Prämienstufe, 

ordentlich gekündigt worden war, hat das OLG auf die Klage des Sparers hin festgestellt, dass der zwischen den Parteien geschlossene Prämiensparvertrag

  • nicht durch die Kündigung der Sparkassen beendet wurde und   

fortbesteht.

Übrigens:
Bereits mit Urteil vom 16.11.2021 – 14 U 185/21 – hat das OLG Nürnberg entschieden, dass die Sparkasse Prämiensparverträge, 

  • die eine ausdrückliche Laufzeitvereinbarung enthalten, beispielsweise 1188 Monate,   

auch nicht nach Nr. 26 ihrer AGB vorzeitig kündigen kann. 


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